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Skapulier durch einen Pater Karmeliten oder, wo diese kein Kloster haben, durch einen andern hiezu bevollmächtigten Priester weihen und sich umhängen ( bei Frauenspersonen auf die Schulter legen) lasse.*) Auf dem Skapulier ist in der Regel ein Bild Mariens angebracht, aber nothwendig ist dies nicht. Dieſe Aufnahme tahme ist giltig für das ganze Leben. Deßhalb ist es auch nicht nöthig, daß, wenn ein Skapulier verbraucht ist, das neue wieder geweiht werde. Eine neue Aufnahme braucht man nur dann, wenn man das Skapulier aus Gottlosigkeit oder Verachtung abgelegt hat.( Ein Aufnahme- Formular siehe in Nr. VII.)**)
2) für die Theilnahme an den Gnaden der Bruderschaft: daß man das Skapulier bis zum Augenblick des Todes beständig( mit dem Streben nach einem frommen christlichen Leben) über den Schultern trage, so daß die beiden Theile getrennt, der eine auf der Brust, der andere auf dem Rücken, über oder unter den Kleidern, liegen. Man soll es weder bei Tag noch bei Nacht ablegen; nur auf kurze Zeit darf dies geschehen, wo es nothwendig ist, wie beim Waschen und Baden. Bliebe man aber einen ganzen Tag ohne dasselbe, so würde man für diesen Tag keine Ablässe gewinnen.
Für diejenigen, welche des samstägigen Gnaden- Vorrechtes theilhaft werden wollen, ist außer den obigen 2 Verpflichtungen, von Maria selbst( siehe oben Nr. I. Seite 5.) noch vorgeschrieben, daß sie die standesmäßige Keuschheit beobachten und die kleinen marianischen Tagzeiten( für Priester und Ordensleute genügt ihr gewöhnliches Offizium) täglich ganz beten oder, falls sie nicht lesen können, sich am Mittwoch und Samstag( außer
*) Missionäre haben zuweilen die Vollmacht das Skapulier nur zu weihen, in welchem Fall die Gläubigen es sich selbst umhängen können.
**) s. Schneider's obgenanntes Werk Seite 377.


