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Alles thun, daß der Verführte sich bessere; sie müssen ihn ermahnen, für ihn beten 2c.
5. Diejenigen, welche die nächste Gelegenheit der Sünde nicht meiden. Wer die Gelegenheit und Gefahr der Sünde nicht meidet, haßt die Sünde nicht, hat keine Reue und keinen Vorsat. Wie sorgfältig meidet man ein Haus, worin ein Cholera- oder Ruhrkranker ist, um nicht angesteckt zu werden und zu sterben, aber die Gefahr, daß die Seele krank wird und geistig stirbt, meiden sie nicht. Unzählige Beichten sind deshalb ungültig. Man lebt in fündhaftem Umgange, man beichtet, gibt den Umgang nicht auf, sündigt und beichtet wieder, aber ungültig. Wenn der Beichtvater merkt, daß sie in der nächsten Gelegenheit leben, und strenge fordert, wie er's muß, daß sie die Gelegenheit meiden, so versprechen sie es, um die Absolution zu erhalten, halten aber ihr Versprechen nicht. Das nächste Mal gehen sie zu einem Beichtvater, der sie nicht fennt und den sie leichter betrügen können. So bleiben sie in der Gelegenheit und beichten immer ungültig und meinen, ihre Sünden seien vergeben, da sie die Absolution erschlichen haben! O Christ, du kannst zwar den Beichtvater täuschen, aber Gott nicht, du täuschest dich selbst zu deinem Verderben.
6. Die Gewohnheits- und rückfälligen Sünder, die nach jeder Beicht dieselben Todsünden begehen, ohne sich im Geringsten zu bessern, z. B. die Trunkenbolde und Diejenigen, welche geheime,


