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Interesse des Gegenstandes belebt, und fanden- in Folge öffentlicher und privater Aufforderung- bei vielen höchst achtbaren Dichtern, denen sie hier nur herzlich danken können, deren Namen aber an einem andern Orte genannt werden sollen, eine sehr erfreuliche Bereitwilligkeit, das Unternehmen zu unterstützen. Es ist dadurch möglich geworden, eine Sammlung von mehr als vier hundert Liedern zu veranstalten, von welchen beinahe drei hundert und funfzig völlig neu sind.
Die Grundsätze, nach denen die Commission bei ihrer Arbeit verfuhr, und von welchen sie die geeigneten ihren Mitarbeitern zur Zeit mittheilte, waren folgende:
1. Alle deutschen Lieder, welche bei dem neuen Israelitischen Cultus bisher gebraucht wurden, sind zur Aufnahme zulässig.
2. Die biblischen Psalmen sind auch in den vorhandenen deutschen Uebersetzungen und Bearbeitungen zu benußen, da sie ursprünglich zu den heiligen Schriften der Israeliten gehören.
3. Die neuen Lieder, welche für das Gesangbuch bestimmt sind, dürfen vor der Erscheinung desselben im Drucke von den Verfassern nicht anderweitig benutt werden*).
4. Die Commission behält sich vor, über die Aufnahme der eingegangenen Lieder nicht bloß nach der poetischen Würdigkeit derselben, sondern auch nach der besondern
*) Zwei der Herren Mitarbeiter haben jedoch seitdem einige von ihren Beiträgen in besondern Sammlungen abdrucken lassen. Vermuthlich hat die durch Umstände etwas verzögerte Erscheinung des Buches sie dazu veranlaßt.


