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Bußandacht.
reute und dieselbe auch seinem beleidigten Vater gegenüber demüthig bekannte: so muß auch der Sünder, der Vergebung seiner Sünden erlangen will, seine Sünden bekennen nicht nur vor Gott, sondern auch vor dessen Stellvertreter, dem Priester, dem Jesus, der Sohn Gottes, die Vollmacht gegeben: ,, Wel chen ihr die Sünden nachlassen werdet, denen sind sie nachgelassen, und welchen ihr sie behalten werdet, denen sind sie behalten."( Johs. 20, 21.) Diese Gewalt, Sünden zu vergeben oder zu behalten, welche Jesus zunächst seinen Aposteln übertrug, sollte zum Heile und Troste aller Menschen, die jemals der Sündenvergebung bedürfen würden, in seiner Kirche forts dauern; daher sie von den Aposteln auf deren rechtmäßige Nachfolger die Bischöfe und Priester, überging, die sie mit den übrigen auf sie übertragenen Vollmachten wieder an Andere überlieferten und überliefern werden bis an das Ende der Tage.
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Indem aber Jesus seinen Aposteln und deren Nachfolgern die doppelte Gewalt übertrug, ,, Sünden nachzulassen und Sünden zu behalten," konnte er vermöge seiner unendlichen Weisheit, Heiligkeit und Gerechtigkeit nichts anderes wollen, als daß sie vermöge dieser Gewalt nur diejenigen von ihren Sünden lossprechen, die der Sündenvergebung würdig und fähig wären. Der Träger dieser Gewalt, Bischof und in dessen Auftrag der Priester daher einen Unterschied machen zwischen Sünden und Sünden. Um aber dieses nach der Absicht Jesu, des göttlichen Machtgebers, als ein treuer Ausspender der Geheimnisse Gottes" thun zu können, muß er zuvor genaue Kenntniß haben von dem Seelenzustande des Sünders, insbesondere von der
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