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Bußandacht.
Größe, Art und Menge seiner Vergehungen, ja sogar seiner geheimen sündhaften Gedanken, Begierden und Absichten: ferner von der gegenwärtigen Beschaffenheit seines Herzens, ob er nämlich fest entschlossen ist, die nächsten Gelegenheiten der Sünde zu meiden, die nöthigen Mittel zur Besserung anzuwenden, gegebene Aergernisse und angerichteten Schaden wieder gut zu machen u. s. w. Ohne diese Kenntniß kann der Priester nicht urtheilen, ob der Sünder der Vergebung würdig ist oder nicht. Wie kann aber der Priester dieses Alles erfahren, wenn nicht der Sünder selbst es ihm offenbart? Indem daher Jesus den Priester, als Inhaber der Gewalt, die Sünden zu vergeben und zu behalten verpflichtet, über den sittlichen Zustand des Sünders billig und treu zu entscheiden, legt er zugleich dem Sünder die Pflicht auf, dem über ihn bestellten Richter durch eine aufrichtige und vollständige Selbstanklage seinen ganzen Seelen- und Gewissenszustand nach seiner sündhaften und reumüthigen Beschaffenheit offen und klar darzulegen, wenn er der Gnade der Sündenvergebung theilhaftig werden will. Diese Selbstanklage des Sünders vor dem Priester nennt man die Beichte, die, insofern sie nicht öffentlich oder im Beisein Anderer, sondern im Geheimen und vor dem Priester allein geschieht, auch die geheime oder Ohren beichte genannt wird.
Um daher nach der Anordnung Jesu Christi Vergebung seiner Sünden zu erlangen, ist es nicht genug, daß man seine Sünden erkennt, bereut und vor Gott bekennt: sondern man muß dieselben auch dem Priester beichten, um durch ihn die Lossprechung


