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Katholisches Gesang- und Gebetbuch für das Bisthum Limburg
Entstehung
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Bußandacht.

Größe, Art und Menge seiner Vergehungen, ja sogar seiner geheimen sündhaften Gedanken, Begierden und Absichten: ferner von der gegenwärtigen Beschaffen­heit seines Herzens, ob er nämlich fest entschlossen ist, die nächsten Gelegenheiten der Sünde zu meiden, die nöthigen Mittel zur Besserung anzuwenden, gege­bene Aergernisse und angerichteten Schaden wieder gut zu machen u. s. w. Ohne diese Kenntniß kann der Priester nicht urtheilen, ob der Sünder der Ver­gebung würdig ist oder nicht. Wie kann aber der Priester dieses Alles erfahren, wenn nicht der Sün­der selbst es ihm offenbart? Indem daher Jesus den Priester, als Inhaber der Gewalt, die Sünden zu vergeben und zu behalten verpflichtet, über den sittlichen Zustand des Sünders billig und treu zu entscheiden, legt er zugleich dem Sünder die Pflicht auf, dem über ihn bestellten Richter durch eine auf­richtige und vollständige Selbstanklage seinen ganzen Seelen- und Gewissenszustand nach seiner sündhaften und reumüthigen Beschaffenheit offen und klar darzulegen, wenn er der Gnade der Sündenver­gebung theilhaftig werden will. Diese Selbstanklage des Sünders vor dem Priester nennt man die Beichte, die, insofern sie nicht öffentlich oder im Beisein An­derer, sondern im Geheimen und vor dem Priester allein geschieht, auch die geheime oder Ohren beichte genannt wird.

Um daher nach der Anordnung Jesu Christi Ver­gebung seiner Sünden zu erlangen, ist es nicht genug, daß man seine Sünden erkennt, bereut und vor Gott bekennt: sondern man muß dieselben auch dem Priester beichten, um durch ihn die Lossprechung