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Katholisches Gesang- und Gebetbuch für das Bisthum Limburg
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Bußandacht.

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des allwissenden Richters, versetze und mit Ernst er wäge, daß man einst dem strengen Gerichte Gottes entgehet, wenn man sich selbst mit unpartheiischer Ge­rechtigkeit richtet, nach dem Ausspruche des Apostels: Wenn wir uns selbst richten, so werden wir nicht gerichtet werden."( 1. Cor. 11, 31.)

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So vorbereitet schreite man mit dem festen Wil­len, sich zu erkennen, wie man ist, zur Selbstprüfung, vermöge welcher man alle, wenigstens alle schweren Sünden, deren man sich mit Gedanken, Worten oder Werken, oder durch Unterlassung des Guten schuldig gemacht hat, nach ihrer Zahl und ihren Um­ständen möglichst genau in sein Gedächtniß zurückruft. Sie umfaßt also nicht bloß die äußern Werke, son­dern auch die sündhaften Begierden und Gedanken, d. h. solche, in welche man eingewilligt, oder bei de­nen man sich vorsätzlich mit Bewußtsein aufgehalten hat. Die Zeit, wie lange Jeder über seine Sünden nachdenken muß, läßt sich im Allgemeinen nicht be­stimmen. Ueberhaupt kann nur Folgendes darüber angemerkt werden: die Gewissenserforschung muß sich nach der Wichtigkeit der Sache, den Umständen des Sünders, der Länge der seit der letzten Beichte verflossenen Zeit richten, ohne daß man weder ängst­lich noch leichtfertig zu Werke gehe. Der Beicht­spiegel( siehe S.43.), den man unpartheiisch mit sich selbst durchgeht, wird dies Geschäft sehr erleichtern.

II. Von der Reue und dem Besserungs- Vorsat.

Hast du dich durch eine aufrichtige Gewissenser­forschung als Sünder vor Gott erkannt, so folgt aus dieser Erkenntniß, wie wir aus diesem Gleichnisse von dem verlornen Sohne gesehen haben, ein inniges

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