Vorrede. VII
über 800 zur Aufnahme bezeichnet und nach den Ru⸗ briken des neuen Württemberger Gesangbuchs zusammen⸗ gestellt, in 30 Exemplaren lithographirt und zur Prüfung und Genehmigung dem Kirchen⸗Collegium, dem Ma⸗ gistrate und dem Königlichen Consistorium zu Breslau überreicht. Das Kirchen⸗Collegium und der Magistrat erklärten sich im Juli 1864 mit dem Entwurfe einver⸗ standen, und auch das Königliche Consistorium ertheilte die Genehmigung zum Drucke unter dem 17. September 1866, nachdem auf Verlangen desselben viele nicht un⸗ wesentliche Veränderungen mit dem ursprünglichen Ent⸗ wurfe vorgenommen worden waren. Es wurden na⸗ mentlich 57 bereits aufgenommene Lieder entfernt, 77 unberücksichtigt gebliebene hinzugefügt und 236 nach der Fassung des schlesischen Kirchen- und Hausgesang⸗ buchs umgeschrieben. Nur unter dieser Bedingung wurde die Genehmigung zum Drucke ertheilt.
Bei der Auswahl der Lieder, insoweit wir dar⸗ über frei verfügen konnten, haben wir uns von dem Hauptgrundsatze unsrer evangelischen Kirche leiten lassen, daß wir nur durch die Gnade Gottes in Christo Jesu selig werden, wie der⸗ selbe in der heiligen Schrift, als der einzigen Regel und Richtschnur unsers Glaubens und Lebens, ausge⸗ sprochen ist.
Maßgebend war uns außerdem der dichterische Werth der Lieder. Wir haben uns bemüht, die köstlichsten Perlen der heiligen Dichtkunst aus allen Zeiten, Ländern und Zungen an einander zu reihen,


