VI Vorrede.
ministeriums, den damaligen Ordinarius, später Super⸗ intendenten und P. Prim. Dr. Mößler, mit dieser Arbeit. Daraus ging nach vielfältigen zwischen dem Königlichen Consistorium, dem Magistrate und dem Kirchenministerium gepflogenen Verhandlungen das im Jahre 1836 erschie— nene und eingeführte Gesangbuch hervor, welches nur 564 zum großen Theile sehr veränderte, abgekürzte und gänzlich umgearbeitete Lieder enthält. Fast die Hälfte derselben war dem neuen Berliner Gesangbuche von 1829 entlehnt.
Als nun der Vorrath der Exemplare dieses Ge⸗ sangbuches im Jahre 1857 zu Ende ging, veranlaßte der Präses des evangelischen Kirchen-Collegiums, Herr Ober⸗Bürgermeister Richtst eig, das unterzeichnete Kirchen— ministerium, an die Redaction einer neuen, verbesserten Auflage zu gehen. Diese Arbeit wurde auch unter fort⸗ währender lebendiger Betheiligung und Mitwirkung des Herrn Präses zuerst durch eine aus drei Mitgliedern bestehende Commission, später durch das Gesammt⸗ ministerium in Angriff genommen. Allein unter den Händen wuchs und erweiterte sich der ursprüngliche Plan einer verbesserten Ausgabe zu der Zusammen⸗ stellung einer ganz neuen, selbständigen Liedersammlung, da es sich immer mehr herausstellte, daß das vorhan⸗ dene Gesangbuch weder in Beziehung auf seinen Inhalt noch auf seine Anordnung eine tüchtige Grundlage dar⸗ bot. Aus einer den ganzen deutschen Liederschatz bis auf die neueste Zeit herab berücksichtigenden Auswahl von 3000 Liedern wurden in gemeinsamer Berathung
— E—&SeT.
+— ⏑


