Mit dieser Erwägung beruhigte ich mich auch im Hinblick auf dies oder jenes mir nicht zusagende Lied in der„Kleinen Missionsharfe“, dessen Aufnahme in die große Ausgabe mir anfänglich mancherlei Bedenken verursachte.“) Dieselben traten jedoch stets in den Hintergrund, sobald es sich darum handelte, ob durch solche Lieder einemreligiösen Bedürfnisse entsprochen werde. Diese Frage scheint mir in be— jahendem Sinne beantwortet werden zu müssen, wenn man berücksichtigt, was und wie die„Kleine Missionsharfe“ seit ihrer Entstehung?) gewirkt hat. Ja, ich stehe gar nicht an zu behaupten, daß sie dies nur durch Heranziehung des volkstümlichen Elementes erreichte; und damit wären wir zur Erledigung eines in der Gegenwart sehr strittigen Punktes gekommen, ob nämlich unsere geistlichen Volkslieder, welche von berufener wie unberufener Seite sich mannigfache Angriffe haben gefallen lassen müssen, Anspruch auf Berechtigung haben oder nicht.
Es unterliegt keinem Zweifel: Lieder wie„Harre, meine Seele“,„Laßt mich gehn“,„Schönster Herr Jesu“ gehören nun einmal nicht in die Kirche hineins); und es ist als ein Mangel an kirchlichem Takt zu beklagen, daß sie in manchen neueren Gesangbüchern, z. B. im schlesischen, unter den ökumenischen Kirchenliedern, oder auch nur, wie in den Gesangbüchern für Hannover, Brandenburg, Hessen, Rhein⸗ land⸗Westfalen u. a., im Anhange unter besonderer Rubrik aufgeführt werden. Denn auch in letzterem Falle ist zu befürchten, daß sie über kurz oder lang doch in den kirchlichen Gottesdienst eindringen werden. Dagegen im häuslichen oder im geselligen Kreise, in der Familie oder in der christlichen Versammlung, einsam oder gemeinsam: da mögen diese geistlichen Volkslieder gesungen werden, da ist der ihnen zukommende Platz. Sollte auch wirklich, was unvermeidlich ist, manches unterlaufen, was dem
9) Ich hoffe, es werde eine Zeit kommen, wo der Stoff der„Kleinen Missionsharfe“ gesichtet und manches, was einem geläuterten Geschmacke zu wenig entspricht, wegfallen wird. Eine solche Sichtung wird dann selbstredend der„Großen Missionsharfe“ nur von Vorteil sein.
2) Der jetzt noch lebende Pastor August Rische in Schwinkendorf(Mecklenburg) kam 1844 als Kandidat nach Jöllenbeck und führte im dortigen Jünglings- und Jungfrauenverein den Gesang rhythmischer Choräle ein. Die Melodien druckte ein geschickter Müllergesell auf große Tafeln. Dies veranlaßte die von Rische verfaßte Sammlung„Krieg und Sieg“(1848), zu welcher der damalige Pastor in Jöllenbeck, Heinrich Volkening, das Vorwort schrieb; sie fand jedoch keine weitere Ver⸗ breitung. Als dann Rische Lieder wie„Schönster Herr Jesu“,„Wo findet die Seele die Heimat der Ruh'“ u. a. kennen lernte, übte er sie in obengenanntem Vereine. Volkening fand daran Gefallen und hängte sie den für Missionsfeste gedruckten Kirchenliedern an, um neben dem Kirchenton den Volkston für außerkirchlichen Gebrauch zu pflegen.— So entstand die„Kleine Missionsharfe“, welche erstmals 1853 erschien. Diese Sammlung enthielt außer 20 Liedern im Kirchenton 21 Lieder im Volkston auf nur 32 Seiten. Trotz ihres geringen Umfangs und ihrer mancherlei Mängel wurde sie allerwärts mit Freuden begrüßt und erlebte nun fast in jedem Jahre mehrere Auflagen, die sich allmählich immer reichhaltiger gestalteten. So enthält außer den Liedern im Kirchenton die 10. Auflage(1859) auf 79 Seiten 90, die 20.(1865) auf 111 Seiten 132, die 50.(1892) auf 139 Seiten 178 Lieder im Volkston mit einigen Nebentexten. Eine zeitgemäße Umarbeitung erfuhr das Büchlein in der 43. Auflage(1886) durch Rische, welcher Lieder und Melodien einer gründlichen Durchsicht unterwarf und manches Neue einsetzte.
2) Vergl. Wackernagel,„Kleines Gesangbuch.“ Stuttgart 1860, S. 220.
strent der
schied
die v die L und Liede shlie mich Sam gegeb. Folge im O stens singt vomi denn „Ank doch
streng sür p Volk ausro beln lassen Kreist schaft Ahfa lasse
wortg soll ‚ Mafs Hesch und
Unvo
denn
deut
Stul


