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Sodalis Marianus : Verfassung, Statuten und Gebräuche der Marianischen Kongregationen / zsgest. v. Franz Xaver Schwärzler
Entstehung
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Ablässe und Privilegien.

einen Ablaß von 200 Tagen und einmal einen voll— kommenen Ablaß, wofern sie in dieser Zeit Beichte und Kommunion empfangen.

Pius X. 21. Juli 1910.

jã. Unvollkommene Ablässe für die Bodalinnen. 11. 7 Jahre und 7 Quadragenen: so oft sie an Wochentagen dem heiligen Meßopfer beiwohnen; so oft sie abends vor dem Schlafengehen ihr Ge— wissen erforschen; so oft sie öffentlichen oder privaten Versammlungen oder auch Sterbegottesdiensten beiwohnen, die von der Kongregation angeordnet und vom Präses gut⸗ geheißen sind; so oft sie Arme oder Kranke oder Gefangene be— suchen; so oft sie Feinde versöhnen; so oft sie für Kranke oder Verstorbene beten; so oft sie Verstorbene zu Grabe begleiten. Pius X. 21. Juli 1910. 12. 300 Tage, so oft sie den Weiheakt des heiligen Johannes Berchmans oder den des heiligen Franz von Sales beten. Pius X. 17. November 1906. 300 Tage, so oft sie das Salve Regina beten. Pius X. 21. Juli 1910. 13. 100 Tage, so oft sie die rechtmäßig geweihte Kongregationsmedaille küssen und das Gebetchen sprechen:„Nos cum Prole pia benedicat Virgo Maria.“(Maria mit dem Kinde lieb, uns allen Deinen Segen gib.) Pius X. 21. Juli 1910.

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