30 Ablässe und Privilegien. lichen Sammlung widmen. Beichte, Kommunion, Besuch des allerheiligsten Sakramentes und dabei Gebet nach der Meinung des Papstes. Pius X. 21. Juli 1910.
8. Der Präses der Kongregation kann den kran⸗ ken Sodalinnen am Tage ihrer Kommunion einen vollkommenen Ablaß erteilen, wenn er die Kranken zur geduldigen Ertragung ihrer Leiden oder zur gottergebenen Hinnahme des Todes ermuntert und mit ihnen vor einem Bilde des Gekreuzigten drei Vaterunser und Gegrüßet seist Du, Maria, nach der Meinung des Heiligen Vaters gebetet hat.
2. Bollkommene und unvollkommene Ablüsse für die Bodalinnen.
9. Alle Ablässe der römischen Stationen gewinnen die Sodalinnen, wenn sie an den bestimmten Tagen dieser Stationen ihr Oratorium oder irgend eine öffentliche Kirche besuchen; zur Gewinnung der voll⸗ kommenen Ablässe ist auch die heilige Kommunion erforderlich. Pius X. 21. Juli 1910.
Es sind die folgenden: Vollkommener Ablaß: Weihnachten, Gründonnerstag, Osterfest, Christi Himmel⸗ fahrt.— 30 Jahre und 30 Quadragenen: Ste⸗ phanstag, hl. Johannes, Unschuldige Kinder, Neufahrsfest, Dreikönigsfest, Sonntag Septuagesima, Sexagesima. Quin⸗ quagesima, Karfreitag, Karsamstag, an den Tagen der Osteroktav bis Weißen Sonntag, Markustag(25. April), an den drei Bittagen, jeden Tag vom Pfingstsonntag bis zum folgenden Samstag.— 25 Jahre und 25 Suadra⸗ genen: Palmsonntag.— 15 Jahre und 15 Qua⸗ dragenen: 3. Adventsonntag, bei der ersten und zweiten Weihnachtsmesse, Aschermittwoch, 4. Fastensonntag.— 10 Jahre und 10 Quadragenen: 1., 2. und 4. Ad⸗ ventsonntag, an allen übrigen Tagen der Fastenzeit, am Tage vor Pfingsten, an allen Quatembertagen außer denen zu Pfingsten.
10. Wenn die Sodalinnen vierzig Tage nach den geistlichen Uebungen täglich Gebete zur Erlangung der Beharrlichkeit verrichten, gewinnen sie täglich
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