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Sodalis Marianus : Verfassung, Statuten und Gebräuche der Marianischen Kongregationen / zsgest. v. Franz Xaver Schwärzler
Entstehung
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N

II. Teil.

Ablüässe und Privilegien der Marianischen KRongregationen.

I. Bollkommene Ablässe für die Bodalinnen.

1. Am Tage der Aufnahme.(Beichte und Kom— munion.)

2. In der Todesstunde unter den gewöhnlichen Bedingungen.

3. An folgenden 7 Festen(Beichte und Kommu⸗ nion): Weihnachten, Christi Himmelfahrt, Unbe⸗ fleckte Empfängnis, Mariä Geburt, Verkündigung, Reinigung und Himmelfahrt.

4. Am Allerseelentage, den Seelen der verstor⸗— benen Sodalinnen zuwendbar.(Beichte und Kom⸗ munion.) Pius X. 21. Juli 1910.

5. Einmal in der Woche an einem beliebigen Tage. Beichte und Kommunion und Besuch der in diese Woche fallenden Kongregationsversammlung.

Pius X. 21. Juli 1910.

6. Am Tage der Generalkommunion, wenn sie dieselbe gemeinsam mit anderen Sodalinnen emp⸗ fangen.(Beichte.) Pius X. 21. Juli 1910.

7. So oft die Sodalinnen geistliche Uebungen be— liebig viele Tage hindurch machen oder einmal monatlich, wenn sie einen Tag im Monat der geist—