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Sodalis Marianus : Verfassung, Statuten und Gebräuche der Marianischen Kongregationen / zsgest. v. Franz Xaver Schwärzler
Entstehung
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2⁴ Statuten: VIII. Die unteren Amtsträgerinnen.

auch außerhalb derselben mit, damit der Präses mit besserer Sachkenntnis schließlich die Aufnahme gewähren, aufschieben oder abschlagen kann.

11. Die Kassierin sammelt die Almosen oder die bestimmten Beiträge der Sodalinnen und Wohl⸗ täter; sie hat für gewöhnlich das Geld der Kongre gation in Verwahrung und bestreitet auf Geheiß des Präses oder der Präfektin die Auslagen der Kongregation. In den Büchern und Aktenstücken ihres Amtes sorge sie für die pünktlichste Genauig⸗ keit und Klarheit und bei ihrer ganzen Verwaltung erweise sie sich als treue Verwalterin des kleinen Schatzes der seligsten Jungfrau, der ihr anver⸗ traut ist.

8. Kapitel. Die unteren Amtsträgerinnen.

1. Die unteren Amtsträgerinnen müssen ebenso wie die oberen sich auszeichnen durch Frömmigkeit und Liebe zur Kongregation; sie sollen ihr Amt mit wahrem Eifer verwalten und sich an den Präses so oft wenden, als die Natur ihres Amtes es verlangt.

2. Die Kongregation soll wenigstens 2 Sakri⸗ staninnen haben, deren Aufgabe es ist, die Kapelle geziemend für die Sodalinnenversammlungen her zurichten und alles Notwendige für den Bedarf der Kongregation bei ihren Uebungen oder religiösen Feierlichkeiten zu besorgen. ö

3. Auch ist es durchaus erforderlich, daß zwei oder mehrere Pförtnerinnen für die Kontrolle be

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