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patronin aller Marianischen Kongregationen; des⸗ halb müssen die Sodalinnen zu ihr eine ganz be— sondere Andacht hegen. Sie sollen darnach streben, ihre hehren Tugenden nachzuahmen, sollen ihr ganzes Vertrauen auf sie setzen und sich gegenseitig aneifern, sie mit kindlichem Sinne zu lieben und ihr treu zu dienen. ö
10. Alle müssen so eifrig als möglich zur fest⸗ gesetzten Zeit den allgemeinen Kongregations-Ver— sammlungen, sowohl den regelmäßigen als den außergewöhnlichen, beiwohnen. Die Teilnahme der einzelnen kann auf verschiedene Weise nach der Sitte jeder Kongregation angemerkt werden. Eine Soda⸗— lin, die irgend einer Versammlung nicht beiwohnen kann, soll dem Präses so bald als möglich mündlich oder schriftlich die Ursache ihres Fernbleibens mit⸗ teilen, und dieser hat über die Rechtmäßigkeit des Entschuldigungsgrundes zu urteilen.
11. Da es dem Geiste der Marianischen Kon—
Statuten: VI. Pflichten der Sodalinnen.
gregation entspricht, wie im 3. Kapitel(Allg. Stat.)
gesagt worden ist, besondere Sektionen zu bilden, die dazu bestimmt sind, sowohl in den Sodalinnen selbst die Frömmigkeit mehr und mehr zu fördern, als auch den Seeleneifer und die christliche Näch— stenliebe zu üben, so ist sehr zu wünschen, daß alle Sodalinnen an einer dieser Sektionen tätigen An⸗ teil nehmen. Wo die Umstände dies erlauben, empfiehlt es sich, das als verpflichtend vorzu⸗ schreiben.
12. Alle sollen bestrebt sein, auch privatim ihren
Eifer zu zeigen durch Werke geistiger und leiblicher


