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Sodalis Marianus : Verfassung, Statuten und Gebräuche der Marianischen Kongregationen / zsgest. v. Franz Xaver Schwärzler
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16 Statuten: VI. Pflichten der Sodalinnen.

danken, alle ihre Arbeiten Gott dem Herrn auf⸗ opfern mit der Meinung, an dem Tage alle jene Ablässe zu gewinnen, die sie gewinnen können; dann sollen sie die üblichen Kongregationsgebete ver⸗ richten, nämlich morgens 3 Ave Maria und das Salve Regina(Gegrüßt seist Du, Königin), abends 3 Ave Maria und das GebetSub tuum praesidium(Unter Deinen Schutz und Schirm). Ferner empfiehlt es sich für Sodalinnen, morgens eine Viertelstunde der Betrachtung zu widmen. Wenn immer möglich, sollen sie dem anbetungs⸗ würdigen Opfer der heiligen Messe beiwohnen, den heiligen Rosenkranz beten oder ein Offizium der seligsten Jungfrau. Am Abend, bevor sie sich zur Ruhe begeben, sollen sie ihr Gewissen erforschen

und einen innigen Akt der Reue über die Sünden

des ganzen Lebens und besonders über die Fehler dieses Tages erwecken.

4. Jede Freundschaft und jeden nicht notwendi⸗ gen Verkehr mit schlechten oder verdächtigen Per⸗ sonen sollen sie sorgfältig meiden. Vor ungeziemen⸗ der Lesung, ebenso wie vor derartigen Schaustücken, sollen sie sich fernhalten und überhaupt alle Ge legenheiten fliehen, die ihre eigene Seele gefährden oder anderen zum Aergernis oder Anstoß werden könnten.

5. Soweit es möglich ist, soll jede Sodalin ihren bestimmten Beichtvater haben, und zwar einen frommen, erfahrenen und klugen Priester. Mit gan⸗ zer Aufrichtigkeit eröffne sie diesem ihr Gewissen und lasse sich von ihm in allem, was zum geist⸗