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Sodalis Marianus : Verfassung, Statuten und Gebräuche der Marianischen Kongregationen / zsgest. v. Franz Xaver Schwärzler
Entstehung
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10 Statuten: IV. Die Leitung der Kongregation.

Einrichtung der Marianischen Kongregationen, daß in ihnen, besonders wenn sie aus Studierenden be⸗ stehen, eine oder mehrere Akademien? seien, in denen sich die jungen Leute üben sollen in Arbeiten auf wissenschaftlichem, literarischem, künstlerischem oder sozialem Gebiete zum größeren Fortschritte in ihrem Studium und zur Gewinnung eines richtigen Standpunktes in Fragen, die mit der katholischen Glaubens- und Sittenlehre zusammenhängen.

4. Kapitel.

Die Leitung der Marianischen Kongregation.

1. Die Oberleitung der Marianischen Kongrega⸗ tion ruht in der Hand eines geistlichen Präses, der volle Gewalt hat in allem, was zur Leitung, Füh⸗ rung und Verwaltung der Kongregation in geist⸗ licher und zeitlicher Hinsicht gehört. Deshalb kann er sofern nur die Allgemeinen Statuten unbe⸗ rührt bleiben jene besonderen Regeln, Statuten und Entscheidungen geben, welche er in seiner Klug⸗ heit für zweckdienlich erachtet; er kann auch die eigenen früheren Verordnungen ändern oder ganz umgestalten, ohne daß er dazu an das Gutachten oder die Zustimmung der Sodalinnen gebunden wäre. Indessen wird der Präses alle wichtigeren

2 Unter Akademie ichaftrre man hier literarische, soziale, rhetorische oder wissenschaft iche Sektionen, die ihre regel⸗ Paben Versammlungen mit Referaten und Diskussionen haben.

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