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Sodalis Marianus : Verfassung, Statuten und Gebräuche der Marianischen Kongregationen / zsgest. v. Franz Xaver Schwärzler
Entstehung
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Statuten: II. Gemeinsame Übungen.

Die Versammlungen dürfen an den festgesetzten Tagen nicht ausfallen, außer wegen ganz besonderer Gründe; sie sollen auch in den Sommermonaten nie unterbrochen werden, es sei denn, daß die Soda⸗ linnen abwesend sind oder aus einem anderen Grunde, der die Versammlungen zu dieser Zeit un⸗ möglich macht.

2. Die gewöhnlichen Uebungen bei diesen Ver⸗ sammlungen sind folgende:

Während die Sodalinnen sich versammeln, kann der heilige Rosenkranz gebetet oder eine geistliche Lesung gehalten werden. Zur bestimmten Stunde wird die Versammlung durch ein Marienlied er⸗ öffnet. Nun wird dort, wo es üblich ist, das kleine Offizium Mariä oder die Tagzeiten der Unbefleckten Empfängnis(oder ein Teil davon) gebetet. Nach einem Gebete zum Heiligen Geiste folgt die An⸗ sprache des Präses. Dann betet man gemeinsam die Lauretanische Litanei und andere Kongregations⸗ gebete, wie sie üblich sind. Den Schluß bildet die Erteilung des heiligen Segens durch den Präses. Darauf folgt ein Marienlied.

Je nach den Umständen kann die eine oder andere dieser Uebungen entfallen.

3. Außer diesen gewöhnlichen Versammlungen sollen die Marianischen Kongregationen noch andere außerordentliche religiöse Uebungen halten, wie z. B. General-Kommunionen, die geistlichen Uebungen des heiligen Ignatius und Feierlichkeiten zu Ehren der besonderen Patrone der einzelnen Kongregationen.