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Sodalis Marianus : Verfassung, Statuten und Gebräuche der Marianischen Kongregationen / zsgest. v. Franz Xaver Schwärzler
Entstehung
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6 Statuten: I. Zweck und Wesen der Kongregation.

Jesu Christi gegen die Angriffe böser Menschen zu verteidigen.

2. Da die seligste Jungfrau Maria die Haupt⸗ patronin dieser Marianischen Kongregationen ist, so muß sie auch als erste Schutzherrin von allen an⸗ erkannt werden, und jeder einzelnen Kongregation muß irgend ein Festgeheimnis oder Name der Gottesmutter als Titel beigelegt werden. Diesem ersten und Haupttitel pflegt man als zweiten den eines anderen Patrons beizufügen.

3. Obgleich die Marianischen Kongregationen für alle Klassen von Gläubigen gegründet sind, so ent spricht es doch ihrer organischen Gliederung und hilft zur wirksameren Erreichung ihres Zweckes, daß für die verschiedenen Menschenklassen, die sich durch Alter, Stand und Stellung voneinander unter⸗ scheiden, auch verschiedene Kongregationen errichtet werden. Und so gibt es besondere Kongregationen für Knaben, für Jünglinge, für Studenten, für Frauen, Jungfrauen, für Kinder usw.

2. Kapitel.

Die gemeinsamen ÜUbungen der Marianischen Kongregationen.

1. Die Marianischen Kongregationen sollen sich einmal in der Woche oder so oft es unter den ge⸗ gebenen Umständen möglich ist, versammeln, an dem Tage und zu der Stunde, wie es in ihren Statuten oder von der besonderen Gewohnheit bestimmt ist.