I. Teil. Allgemeine Statuten
Diese hier folgenden Normalstatuten sind ein freier Aus⸗ zug aus den neuen Allgemeinen Statuten, die vom Ordensgeneral A. R. P. Franz KRaver Wernz 8S. J. kraft der von den Päpsten verliehenen Vollmacht auf Grund der alten Statuten und entsprechend den Bedürfnissen der heutigen Zeit am 8. Dezember 1910 gutgeheißen und be⸗ stimmt wurden.— Der vollständige, ungekürzte Text ist in authentischer Übersetzung als Broschüre erschienen und durch den Verlag der„Fahne Mariens“(Wien, IX/4) zu beziehen.
4. Lapitel.
Zweck und Glesen der Marianischen Kongregation.
1. Die Marianischen Kongregationen sind reli⸗ giöse Vereinigungen zu dem Zwecke, in ihren Mit⸗ gliedern eine besonders innige Andacht, Ehrfurcht und kindliche Liebe zur seligsten Jungfrau Maria zu pflegen und mittelst dieser Andacht sie zu wahr⸗ haft guten Christen zu machen, die aufrichtig be⸗
strebt sein sollen, sich in ihrem Stande zu heiligen,
und eifrig darauf ausgehen, ihrer Stellung gemäß auch andere zu retten und zu heiligen und die Kirche


