zoller, Joachim II. , hatte zu seiner zweiten Frau eine Tochter des Königs von Polen ; er setzte bei seinem Schwiegervater durch, daß seine Familie in die Erbfolge des Herzogtums Preußen mit einbezogen wurde. Es genügte dazu allerdings nicht allein die verwandtschaftliche Beziehung als Schwiegersohn; Joachim mußte auch ansehnliche Summen als Bestechungsgelder für die polnischen Höflinge aufwenden und hohe Tributzahlungen an den König von Polen leisten; aber diese Aufwendungen wurden ja aus dem Volke herausgepreẞt; bei der Vermehrung des hohenzollernschen Hausbesitzes war immer wieder das Volk, das bezahlen mußte, ob es kriegerische Eroberungen waren oder friedliche Kaufverträge. An Schulden wurden unter Joachims Regierung von den ,, Ständen" bewilligt, aber vom Volke bezahlt: 5 Millionen Taler, und trotzdem waren am Ende dieser Regierung weitere zweieinhalb Millionen Taler Schulden vorhanden.
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Als der blödsinnige Sohn Albrechts nach dessen Tode den Thron bestieg, regierten seine Höflinge. Diese mußten unter anderem auch Gewalt anwenden, den blödsinnigen Herzog zu zwingen, den Willen seines Vaters zu erfüllen. Albrecht hatte ihm nämlich eine klevische Prinzessin zur Frau bestimmt, um die Hohenzollern auch in die Erbfolge des Herzogtums JülichKleve einzureihen. Mit Gewaltanwendung durch die Hofleute wurde diese Ehe zustande gebracht.
Dieser Ehe entsproß kein Sohn, aber zwei Töchter. Ihr geisteskranker Vater war gewiß keine Empfehlung für sie als Gattinnen und Mütter kommender Geschlechter; aber das bedeutete den Hohenzollern weniger, als die Vermehrung ihrer Macht und ihres Besitzes. Diese preußischen Prinzessinnen erbten den Anspruch auf die Herzogtümer Preußen und JülichKleve, waren also für politische Abenteurer begehrenswert. Die brandenburgischen Hohenzollern sicherten sich deshalb in der bei ihnen üblichen Weise gegen die Gefahr, es könnten diese beiden Herzogtümer ihrer Familie verloren gehen. Der
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