bensgemeinschaft mit Berufsverbrechern und Asozia­len zwang. Mit dieser Feststellung will ich aber keines­wegs in falschem Stolz mein Haupt über diese Kate­gorie von Menschen erheben. Alle sind wir eine Mi­schung, deren Pole Gott und Teufel sind, sind die Aus­geburten zweier Welten also und es ist nicht immer das ausschließliche Verdienst des einzelnen, wenn sich sein Leben vorwiegend in der helleren der beiden Wel­ten abspielt. Ich sehe auch davon ab, daß die Natio­nalsozialisten sehr leichtfertig mit den Bezeichnungen asozial und Berufsverbrecher umgingen. Oft genügte ein geringfügiges Vergehen gegen die Ordnungen des Dritten Reiches , um einem sonst durchaus einwand­freien Menschen ein solches Stigma aufzudrücken. Was aber die Masse der wirklichen Brecher der Ordnung innerhalb der Gemeinschaft der Menschen anlangt, so hatten auch sie einen Anspruch darauf, nach den Ge­setzen eines zivilisierten Staates behandelt zu werden. Ist der Mensch schuldig geworden, so sind Strafe und Sühne unvermeidlich. Nicht minder notwendig aber ist die Gelegenheit zur Besserung und Rehabilitierung. Diesen Zwecken haben Gefängnis, Zuchthaus und Sicher­heitsverwahrung zu dienen. Das Verfahren gegen die Gestrauchelten muß sich auf dem Boden einer vom Geiste fortschrittlichen Strafvollzugs getragenen Rechts­ordnung vollziehen, die stets von neuem der psycho­logischen, kriminellen und pädagogischen Erfahrung anzupassen ist. Von alledem war im Dritten Reich nicht die Rede. Ganz nach Willkür verfügte das Kriminal­amt über Personen, die ihre Strafe in Zuchthäusern und Gefängnissen abgedient hatten, und Polizei- oder Parteiorganen aus irgendeinem Grunde unbequem ge­worden waren. Es war eine einfache, aber brutale Lö­sung, sie ohne jedes Verfahren ins Konzentrationslager

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