bensgemeinschaft mit Berufsverbrechern und Asozialen zwang. Mit dieser Feststellung will ich aber keineswegs in falschem Stolz mein Haupt über diese Kategorie von Menschen erheben. Alle sind wir eine Mischung, deren Pole Gott und Teufel sind, sind die Ausgeburten zweier Welten also und es ist nicht immer das ausschließliche Verdienst des einzelnen, wenn sich sein Leben vorwiegend in der helleren der beiden Welten abspielt. Ich sehe auch davon ab, daß die Nationalsozialisten sehr leichtfertig mit den Bezeichnungen asozial und Berufsverbrecher umgingen. Oft genügte ein geringfügiges Vergehen gegen die Ordnungen des Dritten Reiches , um einem sonst durchaus einwandfreien Menschen ein solches Stigma aufzudrücken. Was aber die Masse der wirklichen Brecher der Ordnung innerhalb der Gemeinschaft der Menschen anlangt, so hatten auch sie einen Anspruch darauf, nach den Gesetzen eines zivilisierten Staates behandelt zu werden. Ist der Mensch schuldig geworden, so sind Strafe und Sühne unvermeidlich. Nicht minder notwendig aber ist die Gelegenheit zur Besserung und Rehabilitierung. Diesen Zwecken haben Gefängnis, Zuchthaus und Sicherheitsverwahrung zu dienen. Das Verfahren gegen die Gestrauchelten muß sich auf dem Boden einer vom Geiste fortschrittlichen Strafvollzugs getragenen Rechtsordnung vollziehen, die stets von neuem der psychologischen, kriminellen und pädagogischen Erfahrung anzupassen ist. Von alledem war im Dritten Reich nicht die Rede. Ganz nach Willkür verfügte das Kriminalamt über Personen, die ihre Strafe in Zuchthäusern und Gefängnissen abgedient hatten, und Polizei- oder Parteiorganen aus irgendeinem Grunde unbequem geworden waren. Es war eine einfache, aber brutale Lösung, sie ohne jedes Verfahren ins Konzentrationslager
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