daß der Käufer staatspolitisch unerwünscht war, und der fette Bissen irgendeinem Günstling der NSDAP. in den Rachen geschoben werden sollte. Auf diese Weise wurden Verkäufe jüdischen Eigentums an sogenannte Staatsfeinde, an jüdische Mischlinge oder jüdisch Versippte unterbunden. Das jüdische Eigentum sollte in die ,, richtigen Hände" kommen.
Die Preisstelle für Grundstücke arbeitete in derselben Weise. Es gab verschiedene Grundsätze in der Preisbemessung, je nachdem es sich um jüdische oder arische Grundstücke handelte. Die jüdischen Grundstücke wurden grundsätzlich niedriger bewertet. Auch mußte der jüdische Verkäufer, selbst wenn er Ausländer war, den von der Preisstelle festgesetzten Preis annehmen, wenn der Verkauf vor einem Notar abgeschlossen worden war. Ich habe Fälle erlebt, in denen der Preis um mehrere Hunderttausend Mark im Preisgenehmigungsverfahren herabgesetzt wurde, weil man dem Käufer oder irgendwelchen Mittelspersonen unangemessene Gewinne zuschanzen oder die sogenannte Entjudungsabgabe an das Reich recht hoch bemessen wollte. Im Anfang wußten die Juden nichts von der Gefahr, die sie liefen, wenn sie ein Grundstück zum Verkauf anboten. Die Bestimmung über die Meldung bei der Gestapo war ihnen nicht bekannt. Da ich mich damals beruflich mit Grundstücksverkäufen befaßte, war ich in der Lage, manchen jüdischen Eigentümer zu warnen, so daß er nicht ahnungslos in die gestellte Falle lief.
In dem Altersheim, in dem ich mich jetzt befand, hatten sich im Zusammenhang mit dem Verzicht auf jüdisches Vermögen dramatische Szenen abgespielt. Die von einer Verzweiflung in die andere gestürzten Juden wurden dort gezwungen, die Abtretung ihres Besitzes an
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