daß der Käufer staatspolitisch unerwünscht war, und der fette Bissen irgendeinem Günstling der NSDAP. in den Rachen geschoben werden sollte. Auf diese Weise wurden Verkäufe jüdischen Eigentums an soge­nannte Staatsfeinde, an jüdische Mischlinge oder jü­disch Versippte unterbunden. Das jüdische Eigentum sollte in die ,, richtigen Hände" kommen.

Die Preisstelle für Grundstücke arbeitete in derselben Weise. Es gab verschiedene Grundsätze in der Preis­bemessung, je nachdem es sich um jüdische oder ari­sche Grundstücke handelte. Die jüdischen Grundstücke wurden grundsätzlich niedriger bewertet. Auch mußte der jüdische Verkäufer, selbst wenn er Ausländer war, den von der Preisstelle festgesetzten Preis annehmen, wenn der Verkauf vor einem Notar abgeschlossen wor­den war. Ich habe Fälle erlebt, in denen der Preis um mehrere Hunderttausend Mark im Preisgenehmigungs­verfahren herabgesetzt wurde, weil man dem Käufer oder irgendwelchen Mittelspersonen unangemessene Gewinne zuschanzen oder die sogenannte Entjudungs­abgabe an das Reich recht hoch bemessen wollte. Im Anfang wußten die Juden nichts von der Gefahr, die sie liefen, wenn sie ein Grundstück zum Verkauf anboten. Die Bestimmung über die Meldung bei der Gestapo war ihnen nicht bekannt. Da ich mich damals beruflich mit Grundstücksverkäufen befaßte, war ich in der Lage, manchen jüdischen Eigentümer zu war­nen, so daß er nicht ahnungslos in die gestellte Falle lief.

In dem Altersheim, in dem ich mich jetzt befand, hat­ten sich im Zusammenhang mit dem Verzicht auf jüdi­sches Vermögen dramatische Szenen abgespielt. Die von einer Verzweiflung in die andere gestürzten Juden wurden dort gezwungen, die Abtretung ihres Besitzes an

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