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gut bezeichnen in ihrem und im Interesse ihrer Günstlinge verwerteten, das wird zu gegebener Zeit, in besonderen Veröffentlichungen ans Tageslicht gebracht werden. Hier bedarf noch eine Schuld von ungeheuer­lichem Ausmaße der gerechten Sühne.

Die teuflische Methodik, die allen Handlungen der Ge­ stapo zu eigen war, wirkte sich auch hier aus. Man holte sich die Opfer nach und nach. Wohlhabende Ju­den ließ man oft längere Zeit noch auf freiem Fuße, um sie zappeln zu lassen, und nährte dadurch die Hoffnung in ihnen, vielleicht doch noch einen Paẞ ins Ausland bekommen zu können. Manchmal gelang das. Millionen an Bestechungsgeldern mußten zur Erlan­gung dieses Zieles geopfert werden. Wenn aber diese Juden dazu übergingen, ihren Besitz, vor allem ihren Grundbesitz, zu veräußern, so bedurfte es dazu der Zu­stimmung einer bei der Devisenstelle eingesetzten In­stanz, die wiederum die geheime Anweisung hatte, von allen Verträgen, die ihr zur Genehmigung vorgelegt wurden, der Gestapo Mitteilung zu machen. Sofort nach Eingang einer solchen Meldung bei der Gestapo erfolgte die Ausbürgerung. An die Stelle des Juden trat als Vertragskontrahent das durch die Geheime Staatspolizei vertretene Reich, das den Verkauf aber nur dann genehmigte, wenn der Käufer ,, staatspolitisch einwandfrei" war. Dieses Genehmigungsverfahren lag bei späteren Verkäufen, die das Reich oder die Haupt­ treuhandstelle Ost aus konfisziertem jüdischen Ver­mögen tätigte, wobei die Vermittlung nur zuverlässi­gen" Maklern anvertraut wurde, in den Händen des Gauwirtschaftsberaters der NSDAP . Dieser begründete seine Ablehnungen nie anders als mit den Worten: ,, Die Genehmigung kann aus wirtschaftspolitischen Gründen nicht erteilt werden." Das bedeutete immer,

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