keine Maschine und kam so seiner Neigung zu freier Bewegung etwas entgegen, gleichwohl unterlag er den Gesetzen der neuen Gemeinschaft stärker als mancher andere.

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Außer seinem reinen Namen habe ich zwei Gegen­stände von ihm geerbt: eine silberne Uhr und das Lohnbuch, in dem durch vierzig Jahre bis zum Tode des Inhabers jeder Zahltag vermerkt worden ist. Es fängt noch vor 1870 mit Florin an, dann folgen Taler und erst nach dem deutsch - französischen Krieg von 1870/71 wird der Wert des Lohnes in Markbeträ­gen ausgedrückt. Der Verdienst wurde jeweils am Ende des Monats bezahlt. Der Arbeiter war auf diese Art ge­zwungen dem Unternehmer einen monatlichen Kredit zu geben, der am Tage nach dem Zahltage mit Null begann und täglich um einen Tagelohn wuchs. Die Ar­beitskraft des Arbeiters wurde also erst bezahlt, wenn sie verbraucht war. Nur die Miete, deren Beitreibung gesetzlich begünstigt war, wurde vierteljährlich nach­träglich entrichtet. Die monatlichen Rücklagen dafür wurden vom Vater mit ungewöhnlicher Härte geschützt. Wehe der Mutter, wenn sie in ihrer Not einmal auf diese Reserve zurückgriff und sie nicht wieder ergän­zen konnte, bevor der Vater es gewahrte! Zu Beginn seiner Tätigkeit betrug der Lohn meines Vaters monat­lich 45. Mark. Im Laufe von vierzig Jahren war er auf nur 60. Mark gestiegen. Zehn bis zwölf, oft sogar vierzehn Stunden mußte täglich gearbeitet werden. Selbstverständlich gab es in jenen Zeiten nie Urlaub. Nur die kirchlichen Feiertage unterbrachen den stren­gen Arbeitsrhythmus, bei dem Woche sich an Woche hängte. Im 74. Lebensjahr traf den Vater der erste Schlag auf dem Arbeitsplatz nach Vollendung der 7. Arbeitsstunde des 30. Arbeitstages. Demgemäß lautet

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