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Nacht über Deutschland : Erinnerungen an Dachau ; ein Beitrag zur Kulturgeschichte des Dritten Reiches ; aus dem literarischen Nachlaß / von Walter Adam
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Zwangsarbeit

Arbeitszwang für politische Häftlinge, die gegen kein Gesetz ver­stoßen haben, ist unsittlich. Daher ist es sittliche Pflicht solcher Ge­fangener, die ihnen aufgetragenen Arbeiten, denen sie sich keines­falls entziehen können, nach besten Kräften zu sabotieren. Fleiß und voller Einsatz sind nur dort moralisch gerechtfertigt, wo es gilt, schwächere Mitgefangene zu decken oder zu entlasten, dann in solchen Fällen, wo sich der Häftling durch zufriedenstellende Erfüllung einer relativ bequemen Arbeit gegen die Verwendung zu gefährlichen und beschwerlichen Arbeiten schützen kann. Der Leiter des Gestapo­Gefängnisses in München hat gelegentlich einmal einem österreichi­schen Gefangenen erklärt: Der Schutzhäftling hat überhaupt keine Rechte." Diesem Grundsatz, der ja in der Praxis voll zur Geltung kam, mußte der Gefangene einen anderen entgegenstellen, wenn er seine Lage richtig auffaßte: Der Schutzhäftling hat keine Pflichten",

außer gegen sich selbst und seine Mitgefangenen. Dennoch kam es nicht selten vor, daß Häftlinge über den Zwang hinaus sehr fleißige und oft auch sehr wertvolle Arbeit leisteten. Es wirkten da nicht nur das niedrige Motiv der Liebedienerei, sondern auch Ehrgeiz im Handwerk, Langweile und ein falsch konstruiertes Pflichtgefühl. Man konnte die Häftlingsarbeiten in zwei Hauptkategorien einteilen: Arbeiten unter Dach und Fach und Arbeiten unter freiem Himmel. Von einem anderen Gesichtspunkte aus konnte auch diese Einteilung gelten: Nutzarbeiten und Arbeiten zur Schinderei der Gefangenen. Die zweite Art wurde fast nur im Freien geübt, in Reinkultur oder mit einem Nutzen als Nebenzweck.

Die Arbeiten unter Dach und Fach waren die gesuchtesten, denn sie schützten vor den im Dachauer Moor sehr üblen Witterungsunbilden und boten in vielen Fällen sogar einen geheizten Arbeitsraum wäh­rend der Wintermonate. Es handelte sich da entweder um Büro- und Verwaltungsarbeit oder um Werkstättenarbeit. Dazu kamen noch Küchenarbeiten, Krankenpflege und ähnliche Dienste. Bei dem sehr geringen Intelligenzgrad und der notorischen Trägheit der SS - Chargen war die Zahl der in Büros beschäftigten Gefangenen verhältnismäßig groß und als vom Jahre 1942 an das Lager mit fremdnationalen Ge­

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