26 ZWEITAUSEND TAGE DACHAU
mich mußte das Gesetz angewendet werden, welches Hin- denburg gegen die Unruhestörer erlassen hatte. Daß ich nicht lachte! Staatsfeind! Und warum log der rote Wisch so fürchterlich und verleumdete mich, ohne daß ich mich wehren konnte? Weil ich meinem Glauben gemäß lebte, der mich zum Bekennen aufforderte und von mir verlangte, ich sei wer ich sei, mich hinter die Männer zu stellen, die schuldlos angegriffen worden waren, und deren vater- ländische Ehre man bei Tag und Nacht in den Schmutz zog. Stand in den Schriften, die ich herausgegeben hatte, auch zur ein einziges Hetzwort? Scharf war die Feder, die der Generalsuperintendent geführt hatte, aber nicht aufrühre- risch oder maßlos. Jede seiner»3 Randbemerkungen zu einem Kapitel Rosenberg“ schloß mit dem Satze:„Das mag genügen.“ Und es genügte auch, so sehr, daß mich der Herr mit den Schnüren schon damals als den Ver- öffentlicher der Schrift 3 Wochen lang vor der angeblichen „Volkswut schützen“ mußte. Rosenberg hatte öffentlich gegen die Kirche geschrieben. War es aber. staatsfeindlich, wenn ihm Dr. Dibelius öffentlich antwortete? Was dem einen recht, ist dem andern billig. Und die Spruchkarten? Inwiefern waren diese Niemöllerworte staatsfeindlich? In- wiefern? Nicht der geringste Hauch von Politik lag doch darin, wenn es auf einer von ihnen etwa hieß:„Wir sind nicht Feldherren, sondern Gottes Soldaten. Wir haben nicht Befehle zu geben, sondern sie auszuführen!“ War es nicht meine einfache Christenpflicht, einen schuldlos Verleum- deten zu verteidigen, so gut oder so schlecht ich es ver- mochte? Aber das war es eben: die Christenpflicht— die sollte getroffen werden, die war der Staatsfeind Nr. ı trotz des feierlichen Eides in der Potsdamer Garnisonskirche, von Hitler selbst vor dem ganzen Reich abgelegt. Die Christenpflicht war der Revoler, den die Gründer des Dritten Reiches gegen seine Fundamente gerichtet wähnten,
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