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Als Priester im Konzentrationslager : meine Erlebnisse in Dachau / Pfarrer Leopold Arthofer
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Bis zirka Neujahr 1941 war in den Konzentrations­lagern nicht nur den Christgläubigen, sondern auch allen inhaftierten Priestern und Pastoren jede religiöse Äuße­rung und Betätigung, am allerstrengsten jede Seelsorgs­arbeit unter den Mitgefangenen verboten und auch unmöglich gemacht. Kein Raum für Gottesdienst, kein Kreuz oder religiöses Bild, kein Brevier oder Gebetbuch, kein Rosenkranz und keine Medaille. Wurden solche Dinge vorgefunden, so verfielen sie sofort der Beschlag­nahme. Ich weiß als ehemaliger beamteter Strafanstalts­pfarrer, daß in allen zivilisierten Ländern der Welt den Gefangenen die seelsorgliche Betreuung gesetzlich ge­währleistet ist. Die Häftlinge der Gestapo , also die Kazet­ler, waren auch dieses Menschenrechtes beraubt. Man gab in den letzten Jahren in Dachau die Erlaubnis zur An­legung eines Fußballplatzes und Aufführung von Filmen und Konzerten, man errichtete eine große Bordellbaracke und bevölkerte sie mit weiblichen Kazetlern, man hatte eine Lagerbücherei; aber niemals bis zum letzten Tage gab es eine Bewilligung zur Abhaltung eines Sonntags­gottesdienstes für die Zehntausende von Christen im Lager, nicht einmal zur Spendung der religiösen Tröstun­gen an die Sterbenden. Ich hatte im Frühling 1944 eine Lungenentzündung und lag in einer Spitalsbaracke ( Revier). Pfarrer Ziegler, der einen Monat später selber starb, brachte mir insgeheim die hl. Kommunion, indem er mir eine Nummer des ,, Völkischen Beobachters" auf die Bettdecke legte, in die er die Brotsgestalt des Sakra­ments, in ein Papierchen eingefaltet, verborgen hatte. Wiederholt wurden uns Geistlichen von der Lagerführung schwerste Strafen angedroht, wenn ihr zu Ohren kam, daß wir anderen seelsorgliche Hilfe leisteten. Ich erinnere mich noch gut an die Drohworte des Lagerführers Zill, die er uns zuschrie: ,,- Und wenn sich einer von Ihnen noch einmal unterstehen sollte, Beichte zu hören

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