könne er über den Inhalt nichts sagen. Da dem Kranz die Angelegenheit ver- dächtig schien, lehnte er ab. Hübener erklärte ihm auch, daß er Flugblätter an politisch unzuverlässige deutsche Soldaten versende und die Übersegungen Kriegsgefangenen zustecken.wolle. Drei Tage später kam er in Begleitung des Düwer in das Zimmer des Kranz und wollte ihm zwei Flugblätter zustecken. Als sich Kranz dagegen wehrte, verließ er das Zimmer mit Düwer. Der Vor-

‚fall war von.dem anwesenden stellvertretenden-Betriebsobmann Mons bemerkt

worden. Er nahm sich noch am selben Tage den Kranz und am nächsten Tag den Düwer vor und erfuhr von ihnen von der Betätigung des Hübener. Mons wies den Düwer an, ihm Unterlagen zu verschaffen. Dieser kam aber erst nach mehrmaligen Erinnerungen, bei denen er immer wahrheitswidrig behauptete, noch nichts in Händen zu haben, dem Auftrag am 4. Februar 1942 nach und händigte ihm zwei Flugblätter aus. Tags zuvor wär er gemustert und dabei über die Folgen staatsschädlichen Verhaltens belehrt worden.

Wobbe befand sich während seiner Haft eine Zeitlang mit dem Unter suchungsgefangenen Rubinka in einer Zelle. Als sie sich gegenseitig mitteil- ten, warum sie verhaftet worden waren, fragte ihn Rubinka über den Inhalt der Rundfunkmeldungen aus. Wobbe erzählte ihm, daß er unter anderem gehört habe, daß die deutschen Truppen in Rußland immer zurückgingen, daß jeder, der sich freiwillig zur SS melde, ein Selbstmörder und daß Adolf Hitler der größte Massenmörder- sei.

3. Wobbe versuchte drei oder vier Mal, selbst die Nachrichten des Lon- doner Senders auf dem Rundfunkgerät seiner, Mutter abzuhören. Es gelang ihm jedoch nicht, die Übertragungen zu empfangen.

Auch Schnibbe wollte einmal mit Hübener die Sendungen aus London hören. Hübener stellte zwar das Gerät ein, wegen starker Störungen war aber ein Empfang unmöglich.

Daß auch Düwer ausländische Rundfunknachrichten gehört hat, ist nicht erwiesen. Nach seiner unwiderlegten Einlassung haben lediglich einmal, als er den Deutschlandsender hörte, einige Worte einer englischen Station durchge- schlagen.

Der in diesem Abschnitt festgestellte Sachverhalt wird von den Angeklagten eingestanden.\}

III.%

1. Die Anklageschrift legt allen Angeklagten ein fortgesetttes Verbrechen nach den$$! und 2 der Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaß- nahmen vom 1. September 1939, dem Angeklagten Hübener überdies landes- verräterische Feindbegünstigung($ 91 b StGB.) und Vorbereitung zum Hoch verrat($$ 80 Abs. 2 und 3 Nr. 3 StGB.) zur Last.

2. Sämtliche Angeklagten haben zugegeben, das Verbot des Hörens' aus ländischer Sender und der Verbreitung ausländischer dem Reich abträglicher Rundfunknachrichten gekannt zu haben. Im übrigen haben sie sich wie folgi eingelassen: Ne

Hübener: Die englischen Nachrichten hätten im Gegensaße zu den deut- schen Meldungen, die er ebenfalls gehört habe, die Ereignisse in einem für England günstigen und dem Reich abträglichen Sinne dargestellt. Da sie aber alles viel eingehender behandelt hätten als die deutschen Berichte, habe er sie in den meisten Punkten für wahr gehalten und sich verpflichtet gefühlt, sie anderen Leuten zur Kenntnis zu bringen, damit auch diese die Wahrheit

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