-
mann übergeben. Alle Anfragen nach Beginn der Verhandlung wurden dahin beantwortet, daß das bereits seit langen Monaten zusammengetragene ,, Material" gesichtet werden müßte und nur Geduld am Platze wäre. Die alljährlichen Gerichtsferien gingen so vorüber, dem nassen Sommer folgte der nasse Herbst 1941. Hatte die nach Westen gelegene Zelle keinen Sommer, so setzte dann die nasse Kälte des Herbstes ein, ja es wurde Weihnachten und das Jahr 1942 begann. Immer die Hoffnung im Herzen, daß baldmöglich der zu Unrecht erfolgten Inhaftierung die goldene Freiheit folgen würde. Es hieß weiter Wanzen fangen. Endlich, am 3. Januar 1942 die Entlassung doch nur für zehn Tage! Unter dem Vorwand einer nochmaligen Vernehmung wurde Vellberg erneut durch den Assistenten Wörner aus der Wohnung der Eltern abgeholt, nach dem Haus der Gestapo in Stuttgart und für weitere drei Wochen nach Welzheim gebracht. Hier wurde ihm erstmalig die Anklageschrift zur Einsicht überreicht und der Verhandlungstermin bekannt gegeben. So kam er erneut ins Untersuchungsgefängnis bis zum Tage der Gerichtsverhandlung, die am 18. Februar von 8 Uhr 30 bis 20 Uhr und am 19. Februar bis 12 Uhr andauerte. Sie endete mit einem Freispruch mangels Beweises. Man bedenke, daß es sich um ein Sondergericht handelt, also ein Gericht, das, wie der Name schon sagt, sich sonderlich einstellte. Mit Recht glaubte Vellberg daran, endlich freizukommen, zu den Eltern heimkehren zu können.
Doch wurde er nach der Verhandlung wieder in die Zelle geführt und kam in das Stadtgefängnis ,, Unter der Mauer" vollkommen im Ungewissen darüber, was aus ihm werden sollte. Acht Tage lang war er hier mit einem 70jährigen blin
18


