vorliegen, daß dieser Angeklagte aber nicht generell krankhaft behindert war und eine Geistesschwäche nicht vorgelegen hat.
Der Sachverständige beschließt sein Gutachten mit der Bemerkung, daß bei allen Angeklagten die volle Zurechnungsfähigkeit ausdrücklich festgestellt werde.
Der nach ihm vernommene Sachverständige, Obermedizinalrat Dr. Schütz, schloß sich den Ausführungen des Erstgutachters an. Er sagt noch ergänzend:
,, Das Schadensmaß, nach dem ich hier gefragt werde, liegt im Wesen des Nationalsozialismus. Ich glaube, das ist eine Frage, über die sich jeder vernünftige Mensch klar geworden sein sollte. Diejenigen, die die Sache erkannt haben, haben sich mehr oder weniger frühzeitig losgemacht und nicht mitgemacht, selbst wenn sie Schaden erlitten haben. Solange wir bei diesen Angeklagten keine Feststellungen machen nach der Richtung, daß keine geistige Erkrankung vorgelegen hat, solange wir das nicht können, müssen wir alle Leute als voll zurechnungsfähig betrachten. Daß sie suggestiv beeindruckt gewesen sind, mag zugegeben werden, trotzdem haben sie dann nicht unter§ 51 StGB. gestanden. Sie sind in dem Falle auch voll verantwortlich."
Die beiden Sachverständigen werden danach in ein Kreuzfeuer von Fragen seitens der Verteidigung genommen. Aber beide Sachverständigen bleiben bei ihren Gutachten.
Schließlich richtet Rechtsanwalt Dr. Grunsfeld, der Vertreter der Nebenklägerin, an die Sachverständigen die Frage, wie es möglich sei, daß ein Mann wie Dr. Rost sich hier an Dinge nicht erinnern will, die von vielen Zeugen immer wieder einwandfrei dargestellt werden.
Darauf antwortet Obermedizinalrat Dr. Schütz:„ ,, Es ist ganz ausgeschlossen, daß sich ein so überdurchschnittlich geistig entwickelter Mensch, der sich an gewisse Dinge erinnert, an gerade solch entscheidende Momente nicht erinnern will. Ich erkläre das für Schwindel." Die Verteidigung beantragt daraufhin auch den Angeklagten Genthe untersuchen zu lassen. Dem Antrag wird stattgegeben.
Der Zeuge Weber aus Leipzig , der ebenfalls in Kamienna als HasagAngestellter tätig war, bekundet, gesehen zu haben, wie Köhler, mit dem er zusammen arbeitete, wiederholt Leute über einen Bottich legte und dann mit einer Peitsche oder einem Schlauch schlug. ,, Ich habe das nicht mit ansehen können und bin hinausgegangen", sagte der Zeuge. Der Angeklagte Köhler will sich zwar darauf nicht mehr besinnen können, möchte aber auch diesen Vorgang nicht mehr abstreiten.
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