daß noch nie zuvor einer der Zwangsarbeiter an der Maschine stand. Um dieses Pensum zu schaffen, wandte man Methoden an, derentwegen man von Kamienna nur noch mit Recht als der ,, Hölle von Kamienna" sprach.

Am Tage nach ihrer Gefangennahme mußten die Juden sich auf dem Werkshof versammeln. Hier kamen die Meister zusammen und suchten sich die Leute aus, die sie brauchten. Gesunde und kräftige Leute kamen ins Werk A und B, wo die Arbeit an und für sich leichter gewesen sein soll als im Werk C. In dieses Werk schickte man ältere und kränklich aussehende Leute. Das Werk C trug mit Recht den Namen ,, Todes­werk". Hier wurden Granaten gefüllt; hier arbeitete man mit ,, Trotyl " und ,, Pikrine"- Säure, und zwar ohne alle Schutzvorrichtungen. Wer also hier zur Arbeit eingesetzt wurde, konnte kaum eine längere Zeit durchhalten. gewöhnlich waren es zwei Monate

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Bei der unzulänglichen Verpflegung und erst recht unzulänglichen Unterbringung der Opfer konnte es auch der Werkleitung nicht ver­borgen bleiben, daß der Kräftezustand der Arbeiter rapid abnahm. Aber im Jahre 1942 und 1943 brauchte man mit Arbeitskräften nicht sparsam umzugehen, weil Polen mit Juden reich bevölkert war und man zu jeder beliebigen Zeit Nachschub an Arbeitskräften bekam. Man nahm daher in gewissen Zeitabständen ,, Selektionen" vor. Kränklich und schwäch­lich aussehende Leute wurden kurzerhand ausgemustert und auf den dem Werk C angrenzenden Schießplatz geführt. Sie mußten sich dort entkleiden, wurden in für sie bereits aufgeworfene Massengräber gejagt und durch Genickschuß erledigt.

Wie das im einzelnen vor sich ging, welche brutale Behandlung die Juden ertragen mußten, was sich beim Einfangen abspielte, das alles hat die mit größter Sorgfalt durchgeführte Verhandlung ergeben.

Bis zum Juli 1944 dauerte die Gewaltherrschaft dér Hasag in Kamienna an, dann mußten sie vor der herannahenden sowjetischen Armee das Weite suchen. In aller Eile wurden die Maschinen abmontiert und nach Leipzig und Schlieben verladen. Die Häftlinge wurden selbst zu dieser Zeit noch einmal auf ihre Arbeitsfähigkeit hin geprüft und wer als nicht mehr arbeitsfähig erachtet wurde, bekam den Genick­schuß aus dem Werk C, in dem der Angeklagte Dr. Rost Betriebs­direktor war, sind allein an diesem Tage ca. 400 Häftlinge erschossen worden während man den Rest nach Tschenstochau , Buchenwald und Schlieben brachte.

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Daß die im Kamienna- Prozeß Angeklagten ihrer gerechten Strafe über­haupt zugeführt werden konnten, war vor allem das Verdienst deutscher

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