Mit dem Weitermachen, wie Sander es vor hatte, war es aus, doch wollte er noch zeigen, daß er Befehlshaber sei über die Mannschaften. Die im Arrest sitzenden Matrosen sollten exemplarisch bestraft werden, weil sie sich der Disziplin nicht gefügt hatten ja, schlimmer noch: sie waren nach seiner Ansicht fahnenflüchtig geworden, allerdings zu einem Zeitpunkt, als schon an Stelle des Krieges das Chaos getreten war.

Das Ungeheuerliche geschah. Sander, der Kriegsgefangene der Alliierten, berief am Morgen des 9. Mai, nachdem am Tage zuvor der Krieg durch die Kapitulation sein Ende fand, ein Kriegsgericht zusammen, welches wegen der ,, Fahnenflucht" der vier Matrosen ein Urteil fällen sollte. An Bord der ,, Buea" trat das Kriegsgericht zusammen mit Kapitänleutnant Sander als Ankläger, dem Marinerichter Holzwig, dem Oberstabsarzt Busch, Fregattenkapitän Schultz, dem Kapitän v. Dresky und dem Mannschaftsvertreter Faustmann als Beisitzer. Die Tags zuvor heruntergeholte Kriegsflaggte deckte den Richtertisch, vor dem sich die vier Matrosen wegen ,, Fahnenflucht" verant­worten sollten. Für sie einen Verteidiger zu bestellen, hatte der Richter Holzwig nicht für nötig erachtet.

Die Verhandlung selbst sollte nichts weiter sein als eine Formsache. Sie dauerte daher auch kaum zwanzig Minuten bis zur Urteilsfällung. Drei Matrosen wurden zum Tode verurteilt, der vierte, Schwalenberg, erhielt drei Jahre Zuchthaus. Die Ur­teile mußten noch bestätigt werden. Dönitz in Flensburg war weit entfernt von der Geltinger Bucht; also legte Sander dem Kommodore Rudolf Petersen , ein Pastorsohn von der Insel Alsen , das Urteil zur Bestätigung vor. Petersen wollte seine Unterschrift nicht hergeben; endlich, nachdem Sander stunden­lang auf Petersen eingeredet hatte, unterschrieb dieser die drei Todesurteile, die am 10. Mai 1945 zwei Tage nach Kriegs­schluß- auf dem Heck des Schnellbootes ,, Buea" vollstreckt wurden! Die gesamte Mannschaft mußte antreten und diesem grausamen Akt der Erschießung ihrer Kameraden zusehen. Ka­pitänleutnant Merkel, der die Exekution leitete und die zusätz­lichen Fangschüsse abgab, rühmte sich noch am Tage nach dieser blutigen Tat mit den Worten: Diese Schweine sind nichts mehr wert, als umgelegt zu werden!

Nach der Erschießung war das Verhandlungsprotokoll ver­schwunden und über die Exekution wurde überhaupt kein Pro­tokoll angefertigt. Dies ,, Kriegsgericht nach der Kapitulation" hatte sich den Kommentar zum Militärstrafgesetzbuch zu eigen gemacht, in dem es hieß: Es ist die Pflicht des Richters, seine Vorschriften im Geiste der nationalsozialistischen Rechtserneue­rung auszulegen. Die Marinejustiz insbesondere war der na­tionalsozialistischen Ideologie besonders zugetan.

Es ist nicht bekannt geworden, ob Dönitz von dieser Blut­tat in der Geltinger Bucht Mitteilung erhielt und wenn schon, dann wäre es fraglich gewesen, wie er darauf reagierte. Er ließ alles seinen Weg gehen, wie es wollte. Jeder befahl, wenn auch nicht all und jeder den gegebenen Befehl ausführte.

Ein Nachrichtenoberst, der sich vom OKW - Stabsquartier Jüterbog über Plön , wo sich Ribbentrop mit seinem Kraftfahrer

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