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genommen werden sollte, als Toter zurücktransportiert wurde. Auf dem gleichen Wagen wurde auch der Galgen transportiert. Man hatte sich vielleicht nur noch zu wundern, daß der zum Tode verurteilte Nowak nicht auch noch den Galgen selbst zur Richtstätte zu tragen brauchte, wie uns das Tragen des Kreuzes aus der Leidenszeit Christi geschichtlich übermittelt ist.

Zur Erzwingung von Geständnissen wandten Gestapo und SS alle erdenklichen Arten der Folterung an und übertrafen auch hier noch die Henkersknechte des düsteren Mittelalters. Eine der furchtbarsten Formen der Tortur war das Pfahl­hängen, welches bis 1943 in allen KZ üblich war, teils als Strafe, teils zur Erzwingung von Geständnissen, wie in der Zeit der Inquisition die sog. Urgicht. Der Häftling mußte einen Schemel besteigen, der vor einem etwa drei Meter hohen Pfahl stand, von dem eine starke Kette herunterhing. Mit dieser Kette wurde das Opfer rücklings gefesselt. War schon die Fes­selung schmerzhaft, erst recht der nun folgende Akt des Pfahl­hängens. Der Schemel wurde von dem SS- Schinderknecht weg­gestoßen, so daß der Unglückliche etwa einen halben Meter herunterfiel, doch mit den Füßen den Boden nicht berühren konnte. Er hing, die Hände auf dem Rücken, mit oftmals aus­gekugelten Gelenken stundenlang in dieser qualvollen Stellung. Beim Herabnehmen war der geschundene Häftling in den mei­sten Fällen nicht imstande, die Arme wegen Lähmung zu ge­brauchen.

In vielen Fällen mußten die Kameraden diese Pfahlopfer selbst beim Essen bedienen, weil sie die Arme und Hände nicht zum Munde führen konnten. Es sind mir Fälle bekannt, daß die Gepfählten lebenslänglich Krüppel blieben. War nach dem Pfahlhängen der Häftling noch fähig, die Beine zu gebrauchen, so mußte er hüpfend die Marterstätte im Zellenbau verlassen, angetrieben durch die Fußtritte und Knüppel der Schinder­knechte, bis der Appellplatz erreicht war.

Doch auch hier war noch längst nicht die Kette der Tor­turen beendet; denn auf dem Appellplatz wartete seiner ein weiteres Marterinstrument: der Bock, auf den man ihn legte und ihm Arme und Beine festschnallte. Dann sauste unbarm­herzig die mit Leder eingefaßte Stahlgerte auf das Gesäß und die Nierenpartie des Unglücklichen herab, bis zu fünfzig Hie­ben und darüber mußten ertragen werden. Wenn dann das Blut an den Beinen heruntertriefte oder durch die Beinkleider hin­durchdrang, nahmen ihn die Blockführer oftmals noch in die Blockführerstube, rissen ihm die Hosen herunter und streuten Salz und Pfeffer in die Wunden. Alsdann wurde das Menschen­bündel auf den Appellplatz hinausgeworfen, wo sich die Sa­nitäter seiner annehmen konnten. Oftmals traten schon an ihre Stelle die Leichenfahrer; denn nach all diesen entsetzlichen Miẞ­handlungen war das Leben schon vielfach entflohen.

Wahllos waren die Opfer, welche sich die SS- Henkers­knechte aus den Reihen der Häftlinge heraussuchten. Schon wenn einem SS- Mann die Nase eines Häftlings nicht gefiel, konnte dieser Umstand seinen Tod bedeuten. In nicht we­nigen Fällen machte der Blockführer Schubert zum Block­

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