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in die angekommenen Öfen ließ keinen Zweifel darüber, welche Opfer auf dem Roste geendet hatten. Reste von Frauen- und Kinderkleidung und halbverkohlte Knochenteile, gleichfalls von hingemordeten Frauen und Kindern herrührend, waren stumme aber furchtbare Zeugen des Massenmordes an der Zivilbevölke- rung in Polen .

Eine besondere Art des Erdrosselns, die an die in Spanien gebräuchliche Methode der Garotte erinnert, übten die SS-Block- führer gleichfalls im Lager aus. Wenn die Häftlinge zum Appell angetreten waren, gingen die sadistischen Blockführer vom Schlage Saathoff, Fickert, Schubert, Knittler usw. durch die Reihen der angetretenen Blocks hindurch. Fielen ihnen bei dieser Gelegenheit Häftlinge auf, deren Halstuchzipfel etwas herausragten, so war es um den Träger geschehen; das Hals- tuch wurde zusammengedreht und der Häftling kaltblütig er- würgt. Das schon in einem der vorstehenden Kapitel erwähnte Rollen ist nicht wenigen Häftlingen zum Verhängnis geworden. Der Häftling wurde niedergestoßen und mußte durch Schnee und Schneeschlamm sich wälzen'bis ihm die Kräfte schwanden. Niemand durfte ihn aufheben oder ihm Hilfe reichen. Eine Lungenentzündung usw. führte meist noch am gleichen oder dem nächsten Tage den Tod herbei.

Der Tod am Galgen war. die gebräuchlichste Art, die Häft- linge aus der Welt zu schaffen. Der transportable Galgen wurde auf dem Appellplatz aufgestellt; denn diese Art der Hinrichtung war öffentlich, Jeder Häftling war gezwungen, diesem schauer- lichen Akt zuzusehen, und der Fälle sind nicht wenige, daß es Ohnmächtige bei dieser Gelegenheit gab. Vielfach wußten die zum Tode Verurteilten nichts von dem ihnen bevorstehen- den Ende am Galgen.

In den meisten Fällen wurden die Opfer in der berüch- tigten SK interniert, doch sind auch die Fälle nicht selten, daß das Todesopfer noch während des ganzen Tages auf seinem Arbeitsplatz ahnungslos beschäftigt war und beim Einrücken der Arbeitskolonnen am Tor herausgerufen und zum Galgen geführt wurde, ohne zu wissen, weshalb ihn der Tod traf. Es wurde zwar das Todesurteil mit einer fadenscheinigen Begründung, die meistens nur aus einem nichtigen Verdacht bestand, verlesen. Die Dolmetscher mußten das Vorgelesene in die verschiedenen Sprachen übersetzen, damit jeder von diesemAkt der ge- rechten Strafe Kenntnis erhielt.

Bei der Hinrichtung eines Häftlings, die am 13. August 1943 vorgenommen wurde, riß der Strick und der halbohnmächtige Deliquent fiel herunter. Der die Hinrichtung überwachende Lagerführer Höhn fragte den Unglücklichen, ob er nochmals gehängt werden wolle oder das Erschießen vorziehe. Bevor dieser überhaupt eine Antwort geben konnte, hatte Höhn ihn schon durch einen Kopfschuß getötet.

Im Juli 1944 wurde zum Abendappell ein schmächtiger ukrainischer Junge aus der SK herausgeholt und zum Galgen geführt. Man hatte ihn der Sabotage bezichtigt, und zwar sollte er aus einem Tornister ein paar Schuhsohlen herausgeschnitten haben. Der Junge wußte nichts von der ihm zur Last gelegten

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8 Lienau, Zwölf Jahre Nacht