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Mit der Steigerung des Bedarfs an Arbeitskräften für die Betriebe der SS, der ,, Deutschen Ausrüstungswerke"- DAW

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nahm die Verhaftung auch der Facharbeiter zu, und daher wurde zwischen Deutschen und Ausländern kein Unterschied gemacht. Konnte z. B. der Bedarf an Schuhmachern und Schnei­dern nicht gedeckt werden, so wurde eine Razzia unter den noch frei Beschäftigten dieser Berufe durchgeführt, und die Festgenommenen dem KZ überwiesen. Von den KZ's bezogen dann auch Privatfirmen ihre billigen und willigen Arbeitskräfte, d. h. die Firmen mußten nach einem gestaffelten Tarif- Tage­lohn pro Häftling an die SS bezahlen. Da sich die Verpflegung und Unterkunft usw. für einen Häftling auf kaum eine Reichs­mark pro Tag stellte, so läßt sich sehr leicht errechnen, welche Unsummen aus der Arbeitskraft herausgeschunden wurden, unter Zugrundelegung von mindestens 6 RM pro Tag für Fach- und 3 RM für ungelernte Arbeiter.

Aus der Akte des am 22. 12. 1939 eingelieferten kath. Geist­lichen Rupert Mayer ( 16 397) ging hervor, daß er sich, trotz Androhung des Erschießens, geweigert hatte, das Beichtgeheim­nis zu verletzen. Es waren im August 1939 in Süddeutschland etwa 100 verdächtige Anhänger monarchisch eingestellter Par­teien festgenommen worden, und über deren Vorhaben sollte der Pfarrer Aussage machen, was er ablehnte.

Die beiden kath, Pfarrer Joh. Schulz( 28 620) aus Nickenich und Josef Zilliken ( 28 621) aus Wassenach( zwei Orte bei An­ dernach ) kamen ins Lager, weil sie sich in einem großen Lokal absichtlich abgewendet hatten, als Hermann Göring mit Gefolge. eintrat. Nichtachtung des Reichsmarschalls" verzeichnete der Schutzhaftbefehl. Als strafverschärfend mußten beide im Zellen­bau täglich zwei Stunden den Sachsengruß, mit den Händen im Nacken, in Kniebeuge hockend, üben und im übrigen schmutzige Arbeit verrichten.

Der Geist des Allgewaltigen von Karinhall spukte einige Zeit später wieder einmal durch das KZ, als der Kunstschätze­betreuer des ,, hochfeudalen" Reichsmarschalls und Reichsjäger­meisters Göring, mit einem Schutzhaftbefehl die Politische Ab­teilung betrat. Emil Weber hieß er und erhielt die ,, Eintritts­karte" 42 229. Die Gestapo hatte ihm eine befristete Haft von 10 Tagen zudiktiert, weil er gemeckert" hatte. Die Landbesitzer in der Umgegend von Karinhall und der Schorfheide hatten Weber gegenüber ihren Unmut Ausdruck verliehen, daß Göring mit seinen Jagdgästen rücksichtslos ihre Felder bei den Sau­jagden zertrampelte und man nicht einmal Schadenersatz for­dern könne.

Bei dieser Sauwirtschaft wäre es kein Wunder, daß alles im Preise stieg und die Inflation komme und dann die Un­freiheit, man sei nicht einmal Herr über seine Kinder, die schon mit sechs Jahren von der HJ mit Beschlag belegt wurden. Daẞ Weber den Bauern und Nachbarn Recht gegeben hatte, kam zur Kenntnis der Gestapo , und darum wanderte der kunst­betreuende Meckerer ins KZ. Nach 10 Tagen konnte er seine

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