Mann, da könne man schon mal ein paar Monate sitzen, besonders wenn man es ihm so bequem als möglich mache.

Was diese Leute gehalten haben? Mich schaudert, wenn ich daran denke, mich schaudert aber auch, wenn ich daran denke, daß meine Kameraden, denen unter Todesdrohung die Tat abverlangt wurde, alle nach und nach verschwanden, der eine früher, der andere später. Nur Röhm, Heines, Ernst und Nagel waren neben mir noch am Leben in letzter Zeit. Nagel ist aber auch am 30. Juni mit Heines erschossen worden." Trotzdem der Brief Kruses in zahlreichen angesehenen Blättern des Auslandes veröffentlicht worden ist, wagen Hitler, Göring und Goebbels nicht, zu dementieren. Das dürfte ihnen auch schwer fallen. Denn gerade in den Punkten, an denen das Reichsgericht absichtlich vorbeigegangen ist, und die Schuld der Nazis an der Brandstiftung vermuten ließen, gibt die Darstellung des SA- Mannes Kruse absolut schlüssige und plausible Beweise.

Wer schweigt, klagt sich an.

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Das Hanseatische Sondergericht erhob gegen mich Anklage wegen Vergehen gegen das Heimtückegesetz. Vor dem Haupt­termin fand noch eine Vernehmung des Ficke sen. vor dem Amtsgericht in Schwartau statt, wo er die gemachte Aussage widerrief. Der mir zugewiesene Verteidiger Dr. Reuß aus Ham­ burg ließ diese Aussage beeiden und erklärte darauf, daß Ficke bestimmt einen Meineid geleistet habe. In der Hauptverhand­lung am 15. Mai 1935 schwor Ficke sen, entgegen seiner letzten Aussage, daß er von mir ein Exemplar des Kruse- Briefes be­kommen habe. Das bei den Akten liegende Exemplar war, wie der Richter erklärte, anderweitig beschafft worden.

Trotz des von Ficke sen. geleisteten und erwiesenen Mein­eides wurde ich im Gerichtssaal verhaftet. Nach vier Verhand­lungstagen, auf welchen mein Verteidiger sich mit Überzeugung für meinen Freispruch einsetzte und auf eine Rechtsbeugung hinwies was ihm die Ankündigung der Entziehung des Man­dats einbrachte, wurde ich am 14. Juni 1935 vom Hanse­atischen Sondergericht in Hamburg , Vorsitzender von Bargen, zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Wegen hartnäckigen Leug­besonders betont wurde die Untersuchungshaft nicht

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Dem letzten Verhandlungstag voraus gingen noch einige Vernehmungen durch den Staatsanwalt Jauch, einem sehr üblen Gesellen, wie auch aus weiteren politischen Prozessen bekannt wurde. Er wollte Geständnisse erpressen und drohte, wenn ich nicht so aussagte, wie es dem Gericht behage, würde er mir den Kopf vor die Füße legen. Bei der letzten. Vernehmung ich hatte die Nacht zuvor im Keller zubringen müssen als Zellennachbar des am nächsten Morgen hingerichteten Kom­munisten Fiete Schulze sagte Jauch: ,, Ich habe Sie wäh­rend der Nacht die letzten Stunden neben dem hingerichteten Kommunisten Schulze verbringen lassen. Bekennen Sie jetzt, das Leugnen ist zu Ende, das Spiel ist aus, wenn Sie jetzt

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