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Die in puncto Verbrechen bestimmende„Absicht“ sieht im Falle des Verbrechens an der schheit grundverschieden von der im Falle des Verbrechens gegen das allgemeine Recht Denn im ersteren ist das Opfer in seiner physischen Erscheinung nur als„menschliche rson“ berührt, d.h. als Angehöriger einer der betrofenen Kategorien: Rasse, Nationalität, itische Ansicht, Religion. Wenn das Opfer beweist, daß es keiner dieser Kategorien ange- ört, so entgeht es seinem Schicksal und der Henker sieht von der Hinrichtung ab. Er igno- ert sein„individuelles“ Opfer und betrachtet es nur als Mitglied des in Betracht kommen- . den„kollektiven“ Opfers. Das die Hand des Henkers rötende Blut ist ein unpersönliches Blut, es ist das Blut der„menschlichen Person‘ bevor es das eines bestimmten Individuums ‚ist. Der Henker erfüllt nur eben gewissenhaft eine unangenehme Pflicht. Von Schuld kann man bei ihm nicht sprechen. Die größte Verantwortung trifft dagegen jene, die ihm diese Pflicht aufgeladen haben, und müßte alle die treffen, die aus der„menschlichen Person“ eine
I. rechtmäßige Zielscheibe gemacht haben.
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j= Die wirkliche Quelle des Übels ist die nationalsozialistische Lehre, das Programm_ der Nazi-
partei, ja schließlich alles, was zur Bildung des Nazistaates geführt hat. Im Augenblick nun, wo die Angeklagten von Nürnberg zu ihrer. Verteidigung sich auf den demokratischen Modus berufen, durch den Hitler zur Macht gekommen ist, sowie auf die freiwillige Zustim- _ mung so vieler deutscher Wähler zum Naziprogramm, im Augenblick, wo Deutschland von neuem die demokratische Freiheit genießen wird, ist es nicht ohne Belang, die Aufmerksam- keit der ehrlich gesinnten Deutschen ganz besonders auf den Ernst der Wahl zu lenken, denn eine ebensolche Wahl war seinerzeit die Ursache, daß Deutschland den Weg des Ver- _ brechens einschlug. Ebenso notwendig ist es aber auch, auf jenen Geist hinzuweisen, von dem die ganze zivilisierte Welt wünscht, daß er künftig in Deutschland herrschen möge.
Was das Technische dieses Tatsachenberichtes der Verbrechen an der Menschheit anbe- langt, so sind wir genau so vorgegangen, wie es etwa ein Untersuchungsrichter tun würde. Die Aussagen von 100 vereidigten Zeugen und 25 offizielle Berichte, also 125 Dokumente, die die Aussagen mehrerer hundert aus den Konzentrationslagern entronnener Menschen darstellen, bilden den Grundstock der Erzählung. Wir haben nur solche Stellen aufgenom- men, die einen neuen Nachweis erbringen und zur Vervollständigung des Ganzen beitragen. Die am Schluß jedes Zitates angegebene Ziffer läßt erkennen, welcher Zeugenaussage oder welchem Bericht der betreffende Absaz entnommen ist. Die Erzählung ist daher das Werk mehrerer hundert Entronnener, von dem einer dem andern das Wort erteilt, sobald es sich darum handelt, auf eine bestimmte Einzelheit Bezug zu nehmen. Und durch diese mehreren ‚hundert Zeugen hindurch spricht ein Einzelner, die„menschliche Person“.
Wir haben ganz davon abgesehen, durch irgendwelche Kommentare oder Auslegungen ein- zugreifen* Wir haben„das Opfer“ ganz frei seine Erlebnisse schildern lassen.
Da die Behandlung der Frauen von der der Männer ziemlich abwich, haben wir ihr ein be- sonderes Kapitel gewidmet. In den übrigen Fällen sind wir ohne Unterscheidung vorge-
gangen, so daß es vom Männlichen oft zum Weiblichen übergeht, ohne grammatikalische Be- weggründe.
Nach Beendigung der Schilderung des Verbrechens haben wir dessen bleibende Züge auf zwei weiteren Seiten behandelt, die das Werk sozusagen umrahmen: auf der einen“werden die„Hauptanschuldigungsgründe“ der Nazi aufgezeigt; auf der anderen wird bewiesen, daß dasselbe Verbrechen— allerdings in verkleinertem Maßstabe— seit 1933 selbst in Deutsch - land an Deutschen verübt wurde, ebenso aber auch in allen Ländern, in denen sich die deutsche Oberhoheit_auch ohne Waffengewalt durchgesett hat.
Hiermit glauben wir nunmehr, das Verbrechen an der Menschheit, das durch ein und denselben Staat begangen wurde, überall dort, wo dieser Staat seine Macht ausübte, und dies während der ganzen Dauer seines Bestehens, in Kriegs- wie in Friedenszeiten, an den-
Ich möchte an dieser Stelle ganz besonders Herrn Jacques Billet, dem klarsehenden und aufopferungsvollen Leiter des Informationsdienstes für die Kriegsverbrechen(Service d’In- formation des Crimes de Guerre ) dafür danken, daß er mir bei der Dokumentierung, die für diese Schrift notwendig war, derart behilflich war. EA
*) Der ausgesprochen wissenschaftliche Charakter unserer Schrift bringt unvermeidlich einen„trockenen Ton‘ in die Darstellung ‚des menschlichen Schmerzes hinein. Das kann nur ein Zeugnis vermeiden, das gleichzeitig eine literarische Arbeit ist, die sich an die gesamte menschliche Aufnahmefähigkeit wendet: darüber hinaus läßt das Zeugnis„eines Einzigen‘‘ besser bestimmte Erscheinungen verfolgen, die näher behandelt werden. Deshalb halten wir es für unsere Pflicht, den Leser zu bitten, Vertrauen in solche Schriften zu haben. Es sind einige in deutscher Sprache erschienen und wir führen rein informatorisch, folgende Bücher auf: { Ernst Wiechert : ‚‚Der Totenwald « Paul Kowoblik: ‚Das war das Konzentrationslager Buchenwald 'W.A.Beckert: ‚Die Wahrheit über das Konzentrationslager Buchenwald “ Konstantin Simonow : ‚‚Ich sah das Auerottungslager“.
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