hätte die deutsche öffentliche Gewalt ausgereicht, den Schandtaten ein Ende zu machen, und es hätte dazu nicht erst des Einmarsches der alliierten Truppen bedurft.
Das Verbrechen an der Menschheit ist mit dem Verbrechen am allgemeinen Recht nur ganz entfernt verwandt.
Solange die Gesellschaft dem allgemeinen Recht unterstellt ist, verbleibt dem Opfer stets die Möglichkeit, die Hilfe der öffentlichen Gewalt anzurufen. Im Falle des Verbrechens an der Menschheit steht der Betreffende ganz machtlos da. Der Polizist, der Landrat, der Gendarm, der Bürgermeister, wer es auch immer sei, keiner mischt sich ein. Die öffentliche Gewalt vermag solchen, die unschuldigerweise mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt geraten sind, keinen Schutz mehr zu gewähren.
Und nicht nur dies. Dadurch, daß die öffentliche Gewalt nicht dafür sorgt, daß das allgemeine Recht respektiert wird, macht sie sich durch ihre Teilnahme an der Verhaftung der Opfer mitschuldig, an dem Verbrechen der Menschheit.
Und mehr als das. Die Eisenbahn befördert die Opfer, die Beamtenschaft führt verbrecherische Gesetze aus, die Presse entfacht in der Bevölkerung den Haß, die Fabrikanten stellen Gaskammern und Verbrennungsöfen her, die Ärzte überschreiten, ihre Befugnisse, die pharmazeutischen Werke probieren ihre Medikamente an Häftlingen aus, die Finanzierung dieses ganzen verbrecherischen Unternehmens ist gesichert, die Behörden, alle Behörden schweigen ausnahmslos, sofern sie es nicht überwachen, daß sich alles reibungslos abspielt.
,, Es ist ein organisiertes, durch den Staatsmechanismus unterstütztes Blutbad, das sich bei hellichtem Tage unter den Augen der entsetzten Menschheit abspielt."( Prof. Trainine.)
Wenn die erteilten Befehle ausgeführt wurden, so geschah dies nicht einfach wie man annimmt, weil sie eben nun einmal erteilt waren. Es soll sich nur einmal in einem demokratischen Staat eine hochgestellte Persönlichkeit derartige Befehle erlauben! Wenn die Befehle tatsächlich ausgeführt wurden, so deswegen, weil sie eben ausgeführt werden konnten. Von dem gesetzgebenden deutschen Apparat, der deutschen Beamtenschaft, dem Staatschef bis zu den gewöhnlichen Henkern über die Regierung, die Armee, die Partei, die SS, die Ge stapo und überhaupt sämtliche Einrichtungen des Dritten Reiches , alles war bereitwillig. Die mörderische öffentliche Ordnung tat, was man von ihr verlangte.
Diese öffentliche Ordnung hatte durch die mittels Verordnungen und verschiedenen öffentlichen oder geheimen behördlichen Verfügungen vervollständigte nationalsozialistische Gesetzgebung vier Kategorien Menschen, die sich keinerlei Übertretungen des Strafrechtes hatten zuschulden kommen lassen, rechtlos gemacht und sie für etwas straffällig erklärt, was für sie unmöglich bzw. unwürdig gewesen wäre es abzustreiten: die Tatsache nämlich, einer besonderen Rasse oder Nation anzugehören bzw. eine bestimmte religiöse oder politische Weltanschauung zu vertreten. Folglich konnte man nach dem Strafgesetzbuch hier weder verteidigen noch bestrafen. Dieses wurde darum einfach zum Nachteil einer gewissen Menschenklasse übergangen. Diese Übergehung des Strafgesetzes geschah durch dieselbe Behörde, die seine Gültigkeit gewährleistet: durch den Staat, der der vollkommenste Ausdruck der nationalen Souveränität ist.
So wurden Menschenleben aus rassischen, religiösen, politischen oder nationalen Gründen des Schutzes beraubt, den sich die Gesellschaft im Laufe der Jahrtausende geschaffen hatte: des Strafrechts.
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Einen Mord zu begehen bedeutet zweifellos eine Vergewaltigung des Strafrechtes. dieses Recht zu drosseln und zum Nachteil ganzer Kollektivitäten den Schutz, den jede zivilisierte Gesellschaft den Unschuldigen gewährt, aufzuheben, dies bedeutet eine Vergewaltigung der Urprinzipien, auf denen die Gesellschaft selbst ruht. Es ist tatsächlich so, wie sich der Richter Jackson in Nürnberg ausdrückte: ,, Der wirkliche Kläger an der Schranke dieses Gerichtshofes ist die Zivilisation."
Dieselbe Staatssouveränität, die es fertigbrachte, das Strafrecht zum Nachteil gewisser Kategorien- Opfer aufzuheben, ging noch einen Schritt weiter, indem sie die Ausführung des Verbrechens sogar organisierte. Die Henker wurden vom Staat offiziell anerkannt und ihre Vorrechte waren grenzenlos. Der nationalsozialistische Staat hat den Henkern einen ganzen Apparat zur Verfügung gestellt, durch welchen die verbrecherische Gewalt jedes Henkers hundert-, tausendfältig, ja eben so oft vervielfacht wurde als jeder an Opfern hinrichten konnte. Der Hauptverbrecher am allgemeinen Recht der menschlichen Person ist der Nazistaat in seiner sittlichen und juristischen, geistigen und materiellen Gestalt, in der Gestal all derer, die einzeln oder assoziiert einesteils zur Bildung dieses Staatsgefüges beigetragen und andernteils im Auftrag und für diesen Staat die erteilten Befehle ausgeführt haben.
Der kollektive Charakter des„ Verbrechers" findet übrigens ein entsprechendes Gegenstück im Opfer, das ebenfalls kollektiv ist. Dieser Charakter des Opfers rührt nicht von der Tatsache her, daß ganze Kollektivitäten ermordet wurden, sondern daher, daß es auf die Opfer kollektiv abgesehen war.
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