nover angewiesen, ein Ermittlungsverfahren gegen Hentrich wegen Körperverletzung im Amte einzuleiten. Sie werden über den Ausgang des Verfahrens unterrichtet werden.
gez.: Dr. Moericke Beglaubigt: Ebeling, J. O. S.
Notiz aus meinem Tagebuch vom 24. 3. 47:
,, Ueber den Ausgang des Verfahrens gegen Hentrich ist hierorts nichts bekannt."
Zurück zum Jahre 1941.
Es gibt keinen pflichtgetreueren Beamten als Auguste. Die allgemeine Lockerung der Disziplin kann ihn nicht eine Minute lang von seiner vorgeschriebenen Beamtenbahn ablenken. Längst schon sind andere Beamte dazu übergegangen, ihre Station gelegentlich eigenmächtig zu verlassen, wenn sie Bedürfnis nach Luftveränderung haben oder durch ein kleines Privatgespräch auf den Gängen und im Hofe die Oede der Dienstzeit etwas unterbrechen wollen.
Nein, nicht eine Minute verläßt Auguste seinen anbefohlenen Posten. Hier steht er, hier wird er stehen oder sterben.
Und doch gibt es im Leben Situationen, wo man ganz einfach einmal seinen Posten verlassen muß. Dann pflegt er Tünnes mit einem kleinen Zettelchen zum Oberaufseher zu senden, folgenden Inhalts:
,, Herrn Ersten Hauptwachtmeister Hentrich.
Zwecks Verrichtung eines Bedürfnisses bitte ich um Vertretung auf Abteilung II. Eilt! Durchfall!
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