Der Generalstaatsanwalt
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- VI 29-3 St. A.-
Celle, den 10. Juli 1946
Herrn
Auf Ihr Schreiben vom 24. Juni 1946
Ich sehe mich zu meinem Bedauern außerstande, Ihnen Schriftstücke aus Ihrer Personalakte zugänglich zu machen. So weit Sie beabsichtigen, Strafanzeigen zu erstatten, wird es genügen, daß Sie auf den Inhalt der Personalakte Bezug nehmen. Unabhängig davon werde ich den Inhalt Ihrer Personalakte daraufhin überprüfen lassen, ob Anlaß besteht, von Amts wegen Strafverfahren gegen die damaligen Vollzugsbeamten einzuleiten.
In eine Nachprüfung darüber, ob das Schreiben der KZBetreuungsstelle Konstanz beim Zuchthaus in Hameln eingegangen ist, bin ich nicht eingetreten, da dieser keine Auskunft erteilt und ihr keine Akten übersandt werden können. Es wird lediglich etwaigen Ansuchen der Badischen Landesstelle zur Betreuung der Opfer des Nationalsozialismus in Freiburg i. Br., welche eine dem Badischen Ministerium des Innern angegliederte Instanz ist, entsprochen werden können.
Der Generalstaatsanwalt
Beglaubigt: Maasberg,
Justizangestellte.
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VI 29
Herrn
Betr.: Ermittlungsverfahren gegen den Ersten Hauptwachtmeister Hentrich wegen Körperverletzung im Amt.
Bezug: Ihr Schreiben vom 24. VI. 46
Nachdem ich Ihre Personalakte vom Zuchthaus Hameln eingesehen habe, habe ich den Oberstaatsanwalt in Han
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