Der Generalstaatsanwalt

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- VI 29-3 St. A.-

Celle, den 10. Juli 1946

Herrn

Redakteur Rudi Goguel Konstanz

Auf Ihr Schreiben vom 24. Juni 1946

Ich sehe mich zu meinem Bedauern außerstande, Ihnen Schriftstücke aus Ihrer Personalakte zugänglich zu machen. So weit Sie beabsichtigen, Strafanzeigen zu erstatten, wird es genügen, daß Sie auf den Inhalt der Personalakte Bezug nehmen. Unabhängig davon werde ich den Inhalt Ihrer Personalakte daraufhin überprüfen lassen, ob Anlaß be­steht, von Amts wegen Strafverfahren gegen die damaligen Vollzugsbeamten einzuleiten.

In eine Nachprüfung darüber, ob das Schreiben der KZ­Betreuungsstelle Konstanz beim Zuchthaus in Hameln ein­gegangen ist, bin ich nicht eingetreten, da dieser keine Auskunft erteilt und ihr keine Akten übersandt werden können. Es wird lediglich etwaigen Ansuchen der Badi­schen Landesstelle zur Betreuung der Opfer des National­sozialismus in Freiburg i. Br., welche eine dem Badischen Ministerium des Innern angegliederte Instanz ist, entspro­chen werden können.

Der Generalstaatsanwalt

Beglaubigt: Maasberg,

Justizangestellte.

Celle , den 9. August 1946

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VI 29

Herrn

Redakteur Rudi Goguel

Betr.: Ermittlungsverfahren gegen den Ersten Hauptwacht­meister Hentrich wegen Körperverletzung im Amt.

Bezug: Ihr Schreiben vom 24. VI. 46

Nachdem ich Ihre Personalakte vom Zuchthaus Hameln eingesehen habe, habe ich den Oberstaatsanwalt in Han­

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