Druckschrift 
Nacht und Nebel : ein Sachsenhausen-Buch / Arnold Weiss-Rüthel
Entstehung
Seite
177
Einzelbild herunterladen

atz sen hef Tes der

ehr auf ers rel-

ie, icht ıck- rle- den

ben erie

M-

Sell eise ter- her und

lager untergebrachten Berufsverbrecher ausgemachte Schur- ken waren, daß sie als Vorarbeiter undKapos, wie man sie in verschiedenen Lagern nannte, sich der größten Ver- brechen an anderen Häftlingen schuldig machten, daß sie auf der Seite der SS standen und in jeder nur erdenklichen Form Verrat übten diese Meinung ist falsch und darf im Interesse einer von den Grundsätzen der Menschlichkeit und Gerechtigkeit gelenkten Betrachtung nicht unwider- sprochen bleiben, Es darf vor allem nicht übersehen werden, daß auch die in den Konzentrationslagern untergebrachten Berufsverbrecher ihre Strafen, die ihnen von zivilen Ge- richtshöfen zudiktiert worden waren, verbüßt hatten; daß es sich bei ihnen also nicht um Sicherheitsverwahrte han- delte, sondern um Menschen, die im Sinne einer überpartei- ischen Rechtsordnung den gleichen Anspruch auf Freiheit erheben konnten wie die politischen Häftlinge. Nicht jeder der erst durch die nationalsozialistische Rechtspflege zu Berufsverbrechern gestempelten kriminellen Häftlinge trieb das Verbrechen als Beruf, es gab darunter beispiels- weise Ärzte, die sich gegen den von den Nazis mit ganz besonderer Schärfe gehandhabten Abtreibungsparagraphen vergangen hatten. Bedenkt man, was für ein ehrenwerter, weil menschlicher Anlaß einem solchen Vergehen zugrunde liegen kann, so wird man in der Beurteilung eines solchen Menschen, den der Faschismus zum Berufsverbrecher er- niedrigte, einige Vorsicht walten lassen müssen. Selbst- verständlich handelt es sich bei dem von mir angeführten Beispiel nur um Ausnahmen, Einzelfälle einer individuellen Tragik, die sich keineswegs verallgemeinern lassen, und der weitaus größte Teil der im KZ untergebrachten kriminellen Häftlinge gehörte zweifellos zu jener Kategorie von Men- schen, die aus ihrer verbrecherischen Anlage eine Profession machen und insofern als Feinde jeder Gesellschaftsordnung anzusprechen sind. Aber in jedem demokratischen Staat wird der Verbrecher für seine Tat nach Maßgabe eines über- persönlichen Gesetzes bestraft und nach Verbüßung seiner Strafe wieder in die Freiheit gesetzt, falls nicht die beson- dere Schwere seines Vergehens andere Maßnahmen erforder-

Nacht 12 IR,