in den Stunden oder Tagen seiner Freiheit an„ fremdem Volksgut" vergriffen, beispielsweise ein Stück Brot oder ein Fahrrad gestohlen hatte, auf Anordnung des Reichsführers der SS und Chefs der Deutschen Polizei, Heinrich Himmler , sofort aufgehängt. Die Exekution fand auf dem Appellplatz vor dem versammelten Lager statt. Der Galgen wurde aufgerichtet an der Stelle, an der in den Adventstagen eines jeden Jahres der Weihnachtsbaum stand.
Das war natürlich kein Zufall, sondern eine wohlerwogene Absicht der Lagerführung, die ja auch in zahlreichen anderen Fällen ihren zynischen Protest gegen christliche Sitten und kirchliche Gebräuche nach Kräften kundtat. So erinnere ich mich, daß im Jahre 1942 die Hinrichtung dreier Häftlinge ausgerechnet in den Morgenstunden des Ostersonntages stattfand.
Einmal riẞ bei einer solchen Gelegenheit der Strick, und der Delinquent fiel zu Boden. Was in jenen Zeitläufen, die man gemeinhin als das ,, finstere Mittelalter" zu bezeichnen pflegt, als ein Einspruch von oben angesehen worden wäre und zu einer Begnadigung des Verurteilten geführt hätte, bot in unserem Jahrhundert dem stellvertretenden Lagerführer Wegener die Gelegenheit, sich als guter Pistolenschütze zu erweisen. Er jagte dem noch lebenden Opfer Himmlerscher Gerechtigkeit eine Kugel in den Kopf.
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Während in den ersten Jahren meines Lageraufenthaltes als Hinrichtungsgrund stets das oben behandelte Delikt maẞgeblich war, handelte es sich in späteren Fällen in den Zeiten des ,, totalen Arbeitseinsatzes"- meist um ,, Sabotageakte", deren man die Häftlinge beschuldigte. Eines solchen Vergehens wegen wurde im Sommer 44 ein junger, intelligenter und charakterlich einwandfreier Holländer aufgehängt. Sein Verschulden bestand darin, daß ihm, der an einer Stanzmaschine beschäftigt war, eine Metallmatrize unter den Stanzkolben rutschte, was zur Folge hatte, daß der Kolben beschädigt und durch die Auswechselung des Kolbens eine Arbeitsunterbrechung von der Dauer einer
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