wieder gemacht und auf ihr meine Sicherheit zu gründen versucht. Vielen dieser vom Pathos ihrer politischen Sen- dung überreizten Naturen habe ich durch einen von starken inneren Befehlen gesteuerten Blick die Waffe aus der Hand geschlagen.(Eine Bestätigung der Wirksamkeit dieser Me- thode fand ich in einer alten Anordnung des im Jahre 1940 verstorbenen Kommandanten Baranowsky, die den Wortlaut hatte:„Es ist den Häftlingen grundsätzlich zu verbieten, den Kommandanten oder Lagerführer anzusehen.“ Auch von seiten der Blockältesten erging von Zeit zu Zeit immer wieder die Belehrung:„Der Herr Lagerführer verbittet sich, von den Häftlingen angestarrt zu werden!“) Ich persönlich habe jeden- falls in den fünf Jahren meiner Haft keinen Schlag von einem SS-Mann erhalten; auch an jenem Nachmittag am Tor des Lagers, wie am darauffolgenden Tag im Häftlingsbad, wo sich gelegentlich der Aufnahme die gleichen unmenschlichen Prügelszenen abspielten, entging ich der Mißhandlung. Als die Reihe an mich kam und man mich nach dem Grund meines Hierseins fragte, sah ich dem Frager direkt ins Ge- sicht— während ich kurz und bündig die Antwort erteilte—, daß er die schon zum Schlag erhobene Hand wieder sinken ließ und es aufgab, sich länger mit mir zu beschäftigen. Auch der nächste ertrug meinen Blick offenbar nicht; er wurde unsicher, sah weg, murmelte etwas und schrie mich plötzlich aus der Verborgenheit seines Fluchtwinkels heraus an—„ob ich mir einbildete, das Lager jemals lebend zu verlassen?“ „Nein!“ sagte ich klar und deutlich. Er nickte befriedist; fühlte er sich nün doch als Sieger und feierte diesen Sieg, indem er einem neben mir stehenden jungen Tschechen eine fürchterliche Ohrfeige versetzte, ohne ihn erst lange nach irgend etwas zu fragen. Es war die Ohrfeige, die eigentlich ich hätte bekommen sollen, und so leid es mir heute noch tut, daß ein anderer, völlig schuldloser Mensch sie bekam, so be- stätigte der Vorfall doch die Richtigkeit meines Verhaltens. Dieses sich noch oftmals und mit allen möglichen Variationen einer ad hoc improvisierten Urteilsvollstreckung wieder- holende Verhör dauerte etwa drei Stunden; in dieser Zeit wurde meine aufs äußerste angespannte Aufmerksamkeit
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Nacht und Nebel : ein Sachsenhausen-Buch / Arnold Weiss-Rüthel
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45
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