unter der Aufsicht berüchtigter Schläger aus der SS eingesetzt und mußten monatelang schwere Strapazen und Quälereien erdulden.

Die Solidarität der politischen Gefangenen parierte auch diesen Schlag, wobei auch die besten Elemente aus den Reihen der auslän­dischen Kameraden, vor allem der Tschechen und Polen , in der ge­meinsamen Front standen. Den Kameraden der Sonderabteilung wur­den heimlich Lebensmittel zugestellt. Allmählich konnten einige als Facharbeiter für die Betriebe reklamiert werden, anderen gelang es, als Kranke ins Revier zu kommen. So wurde einer nach dem anderen aus der Sonderabteilung herausgeholt, bis sie schließlich nach halb­jähriger Dauer ganz aufgelöst wurde. Die grünen Lagerältesten wur­den mit allen Mitteln sabotiert und unmöglich gemacht. Ihre eigene Korruption und Unfähigkeit machte sie auf die Dauer auch für die SS unbrauchbar. Und so wurden sie wieder von den Roten verdrängt. Der grüne Lagerälteste Ohles und fünf seiner berüchtigten Spitzel wurden innerhalb weniger Wochen von den Häftlingen erschlagen.

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Internationale Solidarität

Im Jahre 1942 bestand die Mehrheit der Lagerinsassen von Buchen­ wald aus ausländischen Gefangenen. Die deutsche Kriegsindustrie brauchte Arbeitskräfte. Der Thüringer Gauleiter Sauckel wurde von Hitler als Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz bestimmt, und unter seiner Leitung die Bevölkerung der besetzten Gebiete zur Zwangsarbeit nach Deutschland verschleppt. Teils freiwillig, im Glau­ben an die Versprechungen der Nazis, teils gezwungen, kamen sie in Massentransporten zum Einsatz in deutschen Rüstungsbetrieben. Sie bemerkten natürlich bald, daß die Arbeitsbedingungen in den Be­trieben, daß die Wohn- und Verpflegungsverhältnisse in den von der deutschen Zivilbevölkerung isolierten Fremdarbeiterlagern in keiner Weise den von den Nazis gemachten Versprechungen entsprachen. Die Disziplin in diesen Fremdarbeiterlagern war sehr hart: in vielen galt die Prügelstrafe wie in den Konzentrationslagern.

Alle ausländischen Arbeitssklaven, deren Arbeitsleistung nicht ge­nügend erschien oder die sich aus Unkenntnis deutscher Verhältnisse Verstöße gegen die ihnen auferlegten Vorschriften zuschulden kom­

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