Anläßlich Hindenburgs Tod wurde Vater ,, begnadigt", Trude aber im September 1934 zu 2, Jahren Gefängnis verurteilt, ich im Oktober zu 3 Jahren Zuchthaus.
Vaters Gesundheit war in den feuchten, unterirdischen Festungskasematten auf dem Kuhberg gänzlich ruiniert worden. Wenige Tage nach seiner Heimkehr mußte er in ein Krankenhaus eingeliefert werden. In seiner Entlassungsbescheinigung aus dem K.Z. heißt es:
,, 1. Er hat sich alle 3 Tage auf dem zuständigen Polizei- Meldeamt zu melden.
2. Er hat bei der Oberamtskasse eine Kaution...... zu stellen. 3. Er hat folgende Personen, die vom zuständigen Sonderkommissar anerkannt sind, als Bürgen zu stellen...... Diese Personen haben eine Bürgschaftsurkunde unterschrieben...... für den Fall, daß der Schutzhäftling sich irgendwelche Äußerungen oder Betätigungen gegen die Deutsche Bewegung oder die Regierung des Reiches zuschulden kommen läßt.
Trude, die gegen Ende der Strafverbüßung in Gotteszell an einer Knochenmarksentzündung erkrankte, wurde vom Gefängnisarzt lange Zeit als Simulantin beschimpft. Ein Gnadengesuch Mutters wurde vom Generalstaatsanwalt wie folgt beantwortet:
,, Auf Grund der Ermächtigung des Führers und Reichskanzlers, sowie des Reichsministers der Justiz, lehne ich ein Gnadenerweis für Ihre Tochter Gertrud Schlotterbeck ab.
gez. Heintzeller."
Sofort nach der inzwischen unumgänglich gewordenen Operation wurde Trude trotz des Protestes der Krankenhausärzte wieder ins Gefängnis zurückgebracht. Eine vertrauliche Aufforderung der Gestapo , als Agentin in deren Dienst zu treten, lehnte sie kurz vor der Entlassung aus dem
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