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Mein Leben im Konzentrationslager Sachsenburg : Tatsachenbericht / von Kurt Kohlsche
Entstehung
{[S.l.] [1948]
Seite
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zu machen und mußten nach ihrer Rückkehr feststellen, daß sich beide Häftlinge durch die Flucht zu retten versucht hatten. Der eine erschoß sich sofort in seinem Zimmer und der andere wie erwähnt. Die beiden SS -Männer wurden in der Turnhalle aufgebahrt und der Tag der Beerdigung brachte für uns die härtesten Schikanen, die mit den gemeinsten Mitteln durchgeführt wurden

Nach Tagen ging im Lager das Gerücht um. daß die beiden geflo- henenHäftlinge beim Grenzübertritt in die. Tschechoslowakei er- schossen worden seien.

5. Kapitel: Der Tag der Entlassung

Jeder Häftling versuchte mit der Außenwelt Verbindung zu be- kommen. Irgendwelche Vermittlungen, die zu einer Befreiung führen konnten, wurden unmöglich gemacht. Rechtsanwälten war es ver- boten, für den Einen oder Anderen einzutreten. Es war ihnen nicht möglich, gegen die Gestapo anzugehen. Auch die Gerichte waren nicht in der Lage, gegen die Herren der SS und ihrer höheren Führung juristische Rechtsvermittlungen durchzuführen. So blieb einem nur die. Hoffnung auf Hilfe von außen, durch die Familienmitglieder, zu warten. Die Methoden der Lagerleitung waren aber so, daß auch diese Hilfe zerstört wurde. Auf Anfragen von Angehörigen gab es überhaupt keine Antwort.

Ich selbst versuchte durch eine Voranmeldung den Lagerkom- mandanten zu sprechen und wurde eines Tages auch zu diesem bestellt.. Als ich in die Geschäftsräume des Sturmbannführers Rödel trat, beschäftigte sich dieser mit Akten. Ich hatte meine Meldung durchgeführt, doch Rödel übersah mich. Minuten vergingen, dann erst sah er mich an und fragte, was willst Du? Ich trug ihm mein Begehren vor und fragte nach dem Grund meiner Verhaftung und welche Verdachtsmomente gegen mich vorlägen. In welcher Partei warst Du, war die Antwort. Ich sagte ihm die frühere Parteizugehö-

rigkeit, woraufhin er mich anschrie:Schau, daß Du rauskommst,

nun weißt Du wohl, warum Du hier bist. Uns blieb also nur noch die Hoffnung, daß von höherer Seite Anweisung zu unserer Ent- lassung gegeben wurde.

Besuche der Familienangehörigen waren verboten. Selbst bei Todesfällen gab es keinen Urlaub, nicht einmal zur Beerdigung der nächsten Familienangehörigen. Alle diese Maßnahmen sollten einem ein für allemal den Mut nehmen, wegen der Entlassung noch einmal vorzusprechen.

Die Entlassungen standen in keinem Verhältnis zu der Zahl der neu Hinzukommenden. Täglich kamen neue Häftlinge an, die ihre politische Strafe im Gefängnis verbüßt hatten. Beim Verlassen des

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