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Kommandanten 4 Häftlinge aus dem Arbeitskommando durch die SS grau­sam erschlagen. Zwei davon wurden in schrecklich verstümmeltem Zustand mitten auf dem Appellplatz aufgebahrt. Das war kurz vor dem Einrücken, nachmittags um 5 Uhr. Zuerst mußten wir alle an den Erschlagenen vorbei­defilieren, um den Schrecken zu kriegen, dann wurde das Arbeitskommando der Flüchtlinge einzeln vernommen, um festzustellen, wer überhaupt geflohen sei. Am nächsten Tage folgten weitere Repressalien. 8 Mann wurden im Steinbruch ,, auf der Flucht" erschossen. Balgatzki wurde 15 Tage später in Halle von der Polizei ergriffen, und am 3. Juni vom Weimarer Sondergericht zum Tode verurteilt.

Am 4. Juni 1938, vormittags 8 Uhr, erlebten die 6000 Häftlinge das tragische Schauspiel der ersten öffentlichen Exekution durch den Strang. Auf dem Appellplatz, neben dem Toreingang, war ein Galgen errichtet. Balgatzki wurde, an Händen und Füßen gefesselt, aus dem Arrest unter den Galgen gebracht. Der ganze Mordstab und pro forma auch ein Staatsanwalt waren zugegen. Der Staatsanwalt verlas durch das Mikrophon das Urteil: Wegen Ermordung eines SS- Angehörigen zum Tode verurteilt, auf Anordnung des Führers durch den Strang. ,, SS- Standartenführer Koch, ich übergebe Ihnen den Deliquenten zur Vollstreckung des Urteils..." Koch befahl: ,, An den Galgen mit ihm!" Zwei kriminelle Häftlinge, Richter und Osterloh, die sich freiwillig als Henker gemeldet hatten, legten ihrem ehemaligen Kameraden die Schlinge um den Hals und zogen ihn in die Höhe. Balgatzki starb einen fürchterlichen Er­drosselungstod. Als Kopfgeld bekamen die Beiden jeder 20 Mark und eine Menge Tabakwaren.

Dieser Fall war für uns ein neuer Anlaß, den Kampf gegen die Helfer der Nazis in den Reihen der Häftlinge zu verstärken.

Forster, dem es gelang, nach der Tschechei zu flüchten, wurde beim Grenz­übertritt von der Polizei verhaftet. Er saß einige Monate in Eger im Gefäng­nis und wurde Anfang Dezember 1938 ins Lager gebracht. Am 21. Dezember 1938, abends 7 Uhr, wurde Forster vor dem gesamten Lager ebenfalls auf dem Appellplatz bei Scheinwerferbeleuchtung von der SS aufgehängt. Inter essant ist an diesen Fällen auch die Tatsache, daß jeweils ein Staatsanwalt teilnahm, um dem Mord den Anschein einer auf Gesetz und Recht beruhenden Handlung zu geben. Das machten die Nazis nur in solchen Fällen, die irgend­wie an die Öffentlichkeit gedrungen waren. An den illegalen Massenmorden, die sie im Laufe ihrer zwölfjährigen Verbrecherherrschaft verübt haben, hat kein Staatsanwalt und kein Richter auch nur das geringste Interesse gehabt, die Rechtsfrage aufzuwerfen.

Das Goebbelsche Propagandaministerium nahm diesen Fall zum Anlaẞ, um mit einer wüsten Hetze gegen alle Insassen der KZ ihre zum Teil

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