Es war nicht leicht, selbst wenn man einen so geschulten Verstand hatte wie der Au­tor des Kommentars zum Strafgesetzbuch, sich mit etwas auseinanderzusetzen, das so lange vernachlässigt gewesen war und nur als Redensart bei Antrittsvorlesungen und Beerdigungen hatte herhalten müssen. Sa­lomons Gott war verstaubt. Er begann an Ihm herumzuputzen, denn es interessierte ihn plötzlich brennend, zu wissen, was es mit diesem verstaubten Etwas auf sich hatte, ob es brauchbar war oder ein Göt­zenbild.

Gab es Ihn denn? Salomon konnte sich nicht erinnern, Ihm je in den Pandekten begegnet zu sein. Er hatte die tiefgründi­gen Überlegungen zum Strafrecht vortreff­lich ohne Ihn zuwege gebracht. Es war ein humaner Kommentar zu humanen Ge­setzen, so wie sie in einem Lande entstehen, in dem nach Tradition und alter Gepflogen­heit der Staat um der Menschen willen da ist. Waterdrager hatte die Humanität be­wußt und scharf beleuchtet nach vorn ge­stellt, und sein Herz klopfte jedesmal wie bei einem verliebten Primaner, wenn er an

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