Es war nicht leicht, selbst wenn man einen so geschulten Verstand hatte wie der Autor des Kommentars zum Strafgesetzbuch, sich mit etwas auseinanderzusetzen, das so lange vernachlässigt gewesen war und nur als Redensart bei Antrittsvorlesungen und Beerdigungen hatte herhalten müssen. Salomons Gott war verstaubt. Er begann an Ihm herumzuputzen, denn es interessierte ihn plötzlich brennend, zu wissen, was es mit diesem verstaubten Etwas auf sich hatte, ob es brauchbar war oder ein Götzenbild.
Gab es Ihn denn? Salomon konnte sich nicht erinnern, Ihm je in den Pandekten begegnet zu sein. Er hatte die tiefgründigen Überlegungen zum Strafrecht vortrefflich ohne Ihn zuwege gebracht. Es war ein humaner Kommentar zu humanen Gesetzen, so wie sie in einem Lande entstehen, in dem nach Tradition und alter Gepflogenheit der Staat um der Menschen willen da ist. Waterdrager hatte die Humanität bewußt und scharf beleuchtet nach vorn gestellt, und sein Herz klopfte jedesmal wie bei einem verliebten Primaner, wenn er an
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