DER PROZESS
ganze Reihe von weiteren Anhaltspunkten, die die Glaubwürdigkeit der Zeugen sehr stark in Zweifel setzen. Obwohl die Zeugen behaupten, dauernd mit dem Angeklagten zusammengewesen zu sein, sind ihre Aus- sagen keineswegs übereinstimmend. Jeder schildert an- gebliche Einzelheiten, von denen die anderen nichts wissen. Die Beweisaufnahme ergab, daß die Zeugen diese Unstimmigkeiten nicht erklären können. Der erste Be- lastungszeuge hat heute Aussagen gemacht, die in keiner seiner früheren Aussagen enthalten sind und die ihm angeblich entfallen waren. Selbst wenn man die beson- deren Verhältnisse einer Rückzugsschlacht berücksich- tigt, lassen sich derartige Widersprüche nicht erklären. Aus den Aussagen geht ferner hervor, daß schon eine kleine Änderung der Nuance in einem Falle eine schwere Belastung, im andern Falle eine starke Entlastung für den Angeklagten bedeutet. Damit haben die Aussagen aller Belastungszeugen weiter sehr stark an Wert ver- loren.
Aus allem ergibt sich mit Sicherheit, einmal daß die Belastungszeugen gegen den Angeklagten außerordent- lich voreingenommen sind, dann aber auch der geringe Grad objektiver Bedeutung, der ihren Aussagen nur bei- gemessen werden kann. Die Absicht ist klar zu erkennen, daß die Zeugen den Angeklagten völlig zu Unrecht be- lasten wollen. Völlig unhaltbar wird schließlich die Aussage des Hauptbelastungszeugen dadurch, daß er als weiteren Beweis für seine neuen Anschuldigungen
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